Spiess-Hegglin gewinnt Prozess gegen «Blick»
Mit seiner Berichterstattung vom Dezember 2014 rund um die Geschehnisse im Anschluss an die Landammann-Feier im Kanton Zug hat der "Blick" die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin widerrechtlich verletzt. Laut Gericht fehlte ein öffentliches Interesse.
UT
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