Studen BE: Ausgangssperre könnte rechtswidrig sein
In Studen BE gibt es ab dem 1. Juli eine Ausgangssperre für unter 14-Jährige. Nach 22 Uhr dürfen sie sich nur noch in Begleitung ihrer Eltern oder Aufsichtspersonen draussen aufhalten. Doch laut Staatsrechtlern könnte diese Regelung rechtswidrig sein.
UT
20.06.20243 Min
Mehr von Schweiz aktuell