Studen BE: Ausgangssperre könnte rechtswidrig sein
In Studen BE gibt es ab dem 1. Juli eine Ausgangssperre für unter 14-Jährige. Nach 22 Uhr dürfen sie sich nur noch in Begleitung ihrer Eltern oder Aufsichtspersonen draussen aufhalten. Doch laut Staatsrechtlern könnte diese Regelung rechtswidrig sein.
UT
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