Urteil im Hefenhofen-Prozess
Der mutmassliche Tierquäler im Fall Hefenhofen wird in den Hauptanklagepunkten freigesprochen. Gegen den angeklagten Bauer gab es kleinere Schuldsprüche, ins Gefängnis muss er aber nicht – die Haftstrafe wurde auf acht Monate bedingt festgelegt.
UT
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