Mütter bei Kindstod nach Frühgeburt kaum abgesichert
Verliert eine Mutter ihr Kind vor der 23. Schwangerschaftswoche, ist sie in der Schweiz rechtlich kaum geschützt. Anspruch auf Mutterschaftsschutz besteht erst danach. Was das für die Betroffenen bedeutet, zeigt der Fall von Tanja Steinacher.
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