Umstrittene Personenfreizügigkeit zwischen Schweiz und Kroatien
Ab sofort dürfen sich Kroatinnen und Kroaten wieder visafrei in der Schweiz niederlassen und hier arbeiten. Da 2022 zu viele Menschen kamen, hat der Bundesrat die Zuwanderung gestoppt. Sollte die Zuwanderung von kroatischen Arbeitskräften dieses Jahr einen bestimmten Schwellenwert erneut überschreiten, kann die Schweiz die Ventilklausel noch einmal aktivieren. Spätestens ab dem 1. Januar 2027 steht dieses Mittel nicht mehr zur Verfügung und für die kroatischen Staatsangehörigen gilt endgültig die volle Personenfreizügigkeit.
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