Der Wolf gehört zu den «streng geschützten Tierarten» der Schweiz. Um ihn schiessen zu können, muss er einige Untaten begehen. Reisst ein Wolf mehrere Nutztiere wie Schafe oder Ziegen, gelten mehrere Kriterien: Zunächst muss mit grosser Wahrscheinlichkeit belegt sein, dass derselbe Wolf oder dasselbe Rudel innerhalb des Gebietes die Nutztiere gerissen hat. Trifft das zu, zählt man die Anzahl getöteter Tiere.
Ein Wolf darf nicht mehr als 25 Nutztiere innerhalb eines Monats und nicht mehr als 35 Nutztiere während vier aufeinander folgenden Monaten reissen. Welche der getöteten Schafe dem Wolf von den Behörden angerechnet werden und welche nicht, ist meist umstritten. Ein Schaf wird nur dann auf einen Wolf «gebucht», wenn die vom Bund geforderten Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Herde eingehalten wurden. So gibt es oft Zank zwischen Hirten und Behörden.
Sind alle Bedingungen für einen Abschuss erfüllt, kann noch die Liebe einen Wolf retten. Streift zwischen dem 1. April und dem 31. Juli eine Wolfsdame in den Wäldern des betroffenen Gebietes umher, empfehlen die Behörden, vom Abschuss abzusehen. Trifft das nicht zu, sind die Tage des Wolfes gezählt.
Quelle: Bundesamt für Umwelt (Bafu), Konzept Wolf