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01.07.08: TV-Quizshows: Swisscom und Co. kassieren mit
Aus Kassensturz vom 01.07.2008.
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Multimedia TV-Quizshows: Swisscom und Co. kassieren mit

Dubiose Quizshows auf Privatsendern sind ein Millionengeschäft – auch für Swisscom, Orange und Sunrise. Denn wer in der Hoffnung auf einen Gewinn die 0900er-Nummer wählt, wird mit der Telefonrechnung böse überrascht.

Dabei dürften im Streitfall die Telefongesellschaften das Geld gar nicht eintreiben, sagt die «Kassensturz»-Rechtsexpertin.

Quizsendungen auf privaten Sendern animieren das Fernsehpublikum zum Anrufen und Mitmachen. Das sei der direkte Weg zum schnellen Geld, versprechen die private TV-Sender. Kassensturz deckte letzte Woche auf, dass die Shows schummeln: Lösungswörter würden noch während des Spiels ausgetauscht.

Zwölf Prozent des Umsatzes

Ausserdem entscheide die Regie, wann überhaupt ein Anrufer ins Studio durchgestellt würde. Das bestätigte eine ehemalige Mitarbeiterin gegenüber «Kassensturz». Mass Response Service, der die TV-Shows produziert bestreitet alle Vorwürfe von «Kassensturz».

Insider bestätigen: Der TV-Show-Organisator Mass Response Service in Wien bezahlt allein dem Sender 3+ jeden Monat mehrere 100’000 Franken. Das alles finanzieren die Zuschauer von Swissquiz. Auch Swisscom, Orange und Sunrise verdienen mit. Denn jeder Anrufversuch auf der 0900 Nummer kostet. 12 Prozent des Umsatzes bleiben bei den Telefongesellschaften.

Für 1400 Franken mitgespielt

Auch die Schweizer Fernsehlegende Dorothea Furrer machte schlechte Erfahrungen mit Swissquiz und ihrem Telefonanbieter, der Swisscom. Acht Seiten umfasst ihre Telefonrechnung. Hundertfach steht die Nummer von Swissquiz drauf, zusammengerechnet für mehr als 1400 Franken. Doch Dorothea Furrer bestreitet, selber je angerufen zu haben.

Sie wehrt sich. Die Swisscom beharrt lange auf ihrer Forderung. Erst nachdem sich «Kassensturz» eingeschaltet hat, verzichtet Swisscom auf das Geld aus der 0900er-Nummer. «Wie durch ein Wunder», sagt die ehemalige Fernsehansagerin.

Forderungen nicht einklagbar

Überhaupt kein Wunder, sagt «Kassensturz»-Rechtsexpertin Doris Slongo. Denn die Telefongesellschaften hätten Mühe, die Forderung vor Gericht durchzusetzen. «Wer nicht will, muss nicht bezahlen. Unser Obligationenrecht sagt, dass Forderungen aus Spiel oder aus Wetten nicht einklagbar sind. Das heisst, man kann sie nicht eintreiben gegen den Willen des Schuldners», erklärt Doris Slongo.

Swisscom sagt, sie hätte aus Kulanz auf die Forderung verzichtet. Es müsse zuerst ein Gericht entscheiden, ob solche Forderungen wirklich nicht einklagbar wären. «Kassensturz» weiss von mehreren ähnlichen Fälle: Wer seine Forderung aufgrund des OR-Artikels bestreitet, wird von der Telefongesellschaft in Ruhe gelassen.

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