Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Jean-Philippe Walter stört sich an der sogenannten Kontrolldatenbank des öffentlichen Verkehrs. Er fordert die SBB und den Verband öffentlicher Verkehr (VöV) dazu auf, Daten, die bei Billettkontrollen gesammelt werden, zu löschen. Bisher werden diese 90 Tage aufbewahrt. Das sei nicht verhältnismässig und beruhe auch nicht auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage, wie SRF News schreibt.
Auch Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz findet auf Anfrage von «Espresso», dem Konsumentenmagazin von Radio SRF 1, klare Worte: «Die Forderung des Datenschützers ist absolut gerechtfertigt. Den SBB-Kunden ist nicht bewusst, dass diese Daten gesammelt werden, und das geht nicht. Vermutlich ist es zudem möglich, mit diesen Daten ein Bewegungsprofil zu erstellen.»
«Eigentlich als Kundendienst gedacht»
SBB-Mediensprecher Daniele Pallecchi beteuert gegenüber «Espresso»: «Mit diesen Daten wird wirklich keine Schindluderei betrieben. Wir benutzen sie nicht zu Marketingzwecken, noch erstellen wir Profile oder geben sie weiter an Dritte.» Die Absicht hinter dieser Datensammlung sei eigentlich gewesen, dass im Falle von Reklamationen nachvollzogen werden könne, wo die SBB-Dienstleistung nicht gut gewesen sei. «Es ist eigentlich ein Kundendienst, den wir liefern wollten. Aber der ist nun unter Beschuss geraten», sagt Pallecchi.
Dennoch nimmt die SBB die Forderung des Datenschützers nicht auf die leichte Schulter: «Als Spezialist kommt der Datenschützer zum Schluss, dass diese Informationen nicht gesammelt werden dürfen. Entsprechend ernst müssen wir seine Empfehlung auch nehmen», so der SBB-Mediensprecher.
Die SBB wird nun gemeinsam mit dem VöV eine Reaktion ausarbeiten und diese bis Ende Februar an den Datenschützer übergeben.