Sandalen im Schnee

Eine Reise durch das Schweizer Asylsystem

Als sich Mostafa aus seinem Versteck hervorzwängt und aus dem Zug steigt, ist Zürich wie leer gefegt. Es ist morgens um vier. Ein kalter Oktoberwind bläst durch die Halle des Hauptbahnhofs. Das ist also Schweden, denkt Mostafa und schaut sich um. Er ist zufrieden, trotz des Hungers, den er verspürt und der Kälte, die ihn fast auffrisst. Er will die Polizei finden, die er sonst so fürchtete, will ihr sagen, dass er jetzt hier ist. Aber wo suchen? Er kann die Wegweiser nicht entziffern, kennt kein Wort in Deutsch und nur wenige in Englisch. Mostafa irrt durch die Stadt, langsam wird der Himmel hell, da trifft er an der Limmat auf einen Landsmann. Er ist überrascht. Ein Afghane, hier? Noch mehr staunt er, als er hört, wo er ist. In der Schweiz, nicht in Schweden. Sein Landsmann schickt ihn nach Kreuzlingen zum Empfangszentrum für Flüchtlinge und trichtert ihm seine ersten deutschen Worte ein. Worte, die sich anfühlen wie ein Schlüssel zum Glück: «Ich brauche Asyl.»

Mostafa denkt, er sei am Ziel. Dabei ist es erst der Anfang. Der Anfang einer Reise, die mit dem Asylantrag beginnt und durch alle Stationen des Schweizer Asylsystems führt. Eine Reise durch eine Parallelwelt, deren Währung aus Bestätigungen, Bewilligungen und Bewertungen besteht. Ein Weg, auf dem kein waghalsiger Schiffskapitän und kein geldgieriger Schlepper eine Abkürzung kennt.

Weil Europa die Aussengrenzen mit Stacheldraht sichert und streng bewacht, nehmen Flüchtlinge grosse Wagnisse in Kauf. Besorgen sich irgendwie Geld, vertrauen ihr Leben Schleppern an. Ihre Geschichten werden zu Zahlen: Statistik der illegalen Grenzübertritte, Statistik der Ertrunkenen im Mittelmeer, Statistik der Asylgesuche.

Selten hört man von den Menschen hinter den Zahlen. Wie gehen diese Geschichten weiter? Was passiert mit Flüchtlingen wie Mostafa, wenn sie einmal in der Schweiz angekommen sind? Was ist das für eine Schweiz, die sie in Empfang nimmt?

Flüchtlinge aus Afghanistan, Iran, Somalia, Syrien und der Demokratischen Republik Kongo erzählen. Wie es sich anfühlt, in der Schweiz Asyl zu beantragen. Was sie dabei erleben. Wie man sein Glück findet, wenn man in Sandalen ankommt und es schneit.

Die «Postkarten-Schweiz»

Wenn man in seiner Heimat um sein Leben fürchten muss – wohin flieht man dann? Als in Syrien der Bürgerkrieg ausbrach, flüchteten Kinder, Frauen und Männer in die umliegenden Länder: nach Jordanien, in den Libanon oder in die Türkei. Nur gerade vier Prozent aller aus Syrien Vertriebenen flüchteten nach Europa. Und nur ein Bruchteil davon in die Schweiz. Gleichwohl stellen sie hinter den Eritreern die grösste Flüchtlingsgruppe. Von Januar bis Ende November dieses Jahres haben 3616 Syrer einen Asylantrag in der Schweiz gestellt.

Über die Jahre ändert sich Zahl und Nationalität derer, die in der Schweiz um Asyl suchen, abhängig auch davon, wie sich weltweit Konflikte und Fluchtwege ändern. Was gleich bleibt, ist die Rolle der Schweiz als sicherer Hafen für Schutzbedürftige.

Trotzdem peilen nur wenige der Flüchtlinge die Schweiz von Anfang als Ziel an. Es sind oftmals unberechenbare Umstände oder die fehlende Kraft nach einer aufreibenden Flucht, die Flüchtlinge in der Schweiz stranden lassen. Und manchmal, wie bei Mostafa, ist es der Zufall.

Sie wissen wenig über ihr Aufnahmeland. Klischees, höchstens. Banken. Schokolade. Postkarten-Sujets. Dass das Geld auf der Strasse liege. Ihre Verwandten zuhause denken, sie seien im Paradies gelandet. Doch dann kommen sie an, steigen wie Mostafa aus dem Zug, und alles ist anders.

Die Ankunft hinter Stacheldraht

In die Schweiz muss man erst mal kommen. An der Grenze werden Eisenbahnwaggons durchsucht, ebenso verdächtige Autos. Um die Fusswege und das unwegsame Gelände an der Südgrenze besser zu kontrollieren, setzen die Behörden Drohnen und Helikopter ein. Die Wälder werden mit Wärmebildkameras nach möglichen Eindringlingen abgesucht.

Offiziell wollen die Schweizer Behörden mit diesen Massnahmen Schlepper fangen. Und doch ist allen bewusst: Werden Flüchtlinge beim illegalen Grenzübertritt ertappt, dürfen die Behörden sie sofort zurückspedieren.

Gelingt es Flüchtlingen trotz allem die Schweizer Grenze zu überqueren, können sie in einem Empfangszentrum Asyl beantragen. Über solche Einrichtungen verfügen fünf Kantone – Waadt, Thurgau, Tessin, St. Gallen und Basel. Doch sie zu finden, ist nicht einfach. Sie liegen in der Peripherie, versteckt in Industriegebieten, weit hinten im Tal oder im grenznahen Niemandsland. Es sind meist grosse Betonblöcke, umgeben von mannshohen Mauern, welche die Klarheit und Härte des Asylverfahrens unterstreichen. Äusserlich gleichen sie mehr Gefängnissen als Hilfseinrichtungen. Am Eingang kontrolliert das private Sicherheitsunternehmen Securitas, dahinter warten Schalter mit Sachbearbeitern und schmucklose Empfangsräume, in denen Monitore die Hausregeln anhand von Bildern erklären. Es fühlt sich an wie auf einem Flughafen – nur ohne Flieger und ohne Luxus.

Im Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) werden den Flüchtlingen Fingerabdrücke genommen, sie werden fotografiert und registriert, in einem ersten Aufnahmegespräch angehört. Hier können sie ein Antragsformular in ihrer Muttersprache ausfüllen und einreichen. Hier bekommen sie ärztliche Hilfe. Hier werden sie von Flüchtlingen zu Asylsuchenden – und erhalten damit bis zur Erledigung ihres Gesuchs in der Schweiz ein Dach über dem Kopf.

Im Empfangszentrum gabeln sich die Wege ein erstes Mal. Einer von vier Asylsuchenden muss das Asylsystem bereits wieder verlassen und wird ausgeschafft. Entweder, weil er bereits in einem anderen europäischen Land um Asyl ersucht hat – ein sogenannter «Dublinfall» – oder wenn er das Gesuch nicht richtig begründen kann.

Asylsuchende werden oft mehrmals angehört und befragt. Dabei versuchen die Befrager, ihre Asylgründe zu eruieren – und gegebenenfalls Lügen oder Widersprüche aufzudecken. Die Befragungen werden von Hilfswerksmitarbeitern begleitet und protokolliert. Zwischen zwei Befragungen liegen oft Monate und manchmal gar Jahre.

Die anderen drei Asylsuchenden verbringen rund vier Wochen im Empfangszentrum, bis ihnen eine Unterkunft in einem Kanton zugewiesen wird.
Die Empfangszentren waren in den letzten Jahren regelmässig überlastet, und gerade in der Winterzeit werden viele neue Personen erwartet. Asylsuchende, so lernt man aus der Statistik, kommen in Schüben.

Das lange Warten

Wo liegt die Grenze zwischen Geduld und Wahnsinn?

Es gibt Menschen, die zu Fuss die Wüste durchqueren, die mit dem Boot über das Mittelmeer reisen und sich Tage lang in Lastwagen verstecken, mit dem Ziel, Europa zu erreichen. Um dann an drei Jahren Ungewissheit verzweifeln, in denen sie nichts tun können, als auf einen Brief der Behörden zu warten. Die Kantone und Gemeinden beherbergen Asylsuchende, wie es gerade geht. In Häusern, alten Schulen, Baracken, Bunkern, Containern, in Hütten auf verschneiten Pässen.

Asylheime sind Übergangsstationen. Asylsuchende dürfen hier leben, so lange sie im Verfahren sind. Die Heime stehen in der Verantwortung der zugewiesenen Kantone und Gemeinden. Jeder Kanton bekommt einen gewissen Anteil zugewiesen. Ist das Asylverfahren abgeschlossen, muss die Person das Heim verlassen.

Von aussen sind die Unterkünfte Aufmerksamkeitsmagnete. Projektionsflächen für Anwohner, Reibungsflächen für Medien und Politiker. Auch die Situation im Inneren solcher Einrichtungen ist angespannt. Unterschiedliche Kulturen, unterschiedliche Biografien treffen aufeinander. Dies birgt Potenzial für Konflikte. Kriegsflüchtlinge teilen sich Wohnraum mit Militärdeserteuren, Schiiten mit Sunniten, Christen und Buddhisten – alle im gleichen Zimmer. Privatsphäre gibt es kaum. Dafür viele Regeln. Sie besagen: Asylbewerber dürfen nur schlafen, essen, duschen. Und: Sie dürfen warten.

Die Verfahrensdauer zehrt an den Asylsuchenden. Wenn diese mehrere Jahre auf ihr Zweitinterview warten müssen, ist das auf mehreren Ebenen problematisch. Es blockiert den Heimplatz, das System, das Leben der Person. Im Jahr 2013 mussten Asylsuchende durchschnittlich 258 Tage auf einen Entscheid warten. Wer die Zahlen genauer anschaut, erkennt zwei Gruppen: Die einen Fälle können innerhalb weniger Monate erledigt werden, andere dauern Jahre. Die schnellen sind die klaren Fälle. Die langsamen sind komplizierter.

Kompliziert ist auch Mostafas Fall. Seine Eltern sind Afghanen, doch Afghanistan hat er nie gesehen. Er ist im Iran aufgewachsen. Er und seine Familie lebten dort in der Illegalität, ohne Pass und fast ohne Rechte. Eine Schule hat er nie besucht. Mostafa flüchtete auf eigene Faust, liess sich nach Griechenland schleusen, reiste von dort weiter über Italien in die Schweiz.

Was einen Flüchtling ausmacht

Quelle: Asylgesetz Art. 3.

Eine Person gilt als Flüchtling, wenn sie in der Heimat wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder politischer Überzeugung verfolgt (d.h. körperlich bedroht oder der Freiheit beraubt) wird.

Eine Person gilt nicht als Flüchtling, wenn keine akute Gefährung in ihrer Heimat besteht. Gleiches gilt für Wehrdienstverweigerer und Kriegsverbrecher.

Doch ist Mostafa nun ein Flüchtling? Um diese Frage abzuklären, muss das Bundesamt für Migration (BfM) viele Punkte berücksichtigen – eine Art Checkliste. Ein Flüchtling muss beweisen, dass klare Gründe zur Flucht vorlagen. Wurde er politisch verfolgt? Wurde er gefoltert? Liegt ein Haftbefehl vor? Wurde er wegen seiner Herkunft oder Religion diskriminiert?

Kann er es nicht beweisen oder sind die Beweise zu unsicher, wird es kompliziert. Oft werden Sprachanalysen und Gutachten erstellt, um die Herkunft zu verifizieren – und ob sich das Erzählte mit den vorherigen Aussagen deckt.

Die Behörden haben den Anspruch, diese Fragen ausführlich zu klären. Je nach Aufwand und Belastung kann das Wochen, Monate oder gar Jahre dauern. Die Folge: Asylsuchende müssen lange mit einer Ungewissheit leben und mit allen Nachteilen, die mit ihrem Status verbunden sind. Mostafa etwa wohnte während zwei Jahren und drei Monaten in Asylheimen und wechselte dabei mehrmals den Ort. «Das war nicht einfach», sagt er. Das Schwierigste sei gewesen, dass er nicht wusste, wie lange noch. «Irgendwann denkst du, du wartest für immer.»

Also lenkte er sich ab. Sparte das wenige Geld, das anderen nicht mal für Zigaretten reicht, und besuchte auf eigene Faust einen Deutschkurs, um seinem Ziel einen Schritt näher zu kommen: endlich in die Schule zu gehen.

Das Leben am Rande der Gesellschaft

Integration – dieses Wort kennt jeder Asylsuchende. Manche treibt es fast in die Verzweiflung. Es steht für den unmöglichen Spagat, den sie erfüllen sollen. Denn einerseits symbolisiert es die Erwartungen der Gesellschaft: Integration heisst ankommen, akzeptiert werden, ein Teil von der Schweiz sein und einen Beitrag zur Gesellschaft leisten. Andererseits ist es genau das, was die Behörden Asylsuchenden zu Beginn des Asylverfahrens verwehren.

So ist ihnen während der ersten drei Monate in der Schweiz verboten, einer Arbeit nachzugehen. Danach sind zwar vereinzelt Tätigkeiten möglich – zum Beispiel als Teil einer Putzkolonne oder durch Freiwilligenarbeit. Meistens aber ist es nicht möglich, mit dem Status «Asylsuchender» eine Arbeit zu finden. Zumal sie nur angestellt werden, wenn niemand anderes für die Arbeit gefunden werden kann. Dies führte dazu, dass im Jahr 2013 nur rund 6,5 Prozent einer geregelten Arbeit nachgingen.

Hinzu kommt: Sie können sich das gesellschaftliche Leben in der Schweiz kaum leisten. Asylsuchende bekommen, je nach Kanton, zwei bis drei Mal weniger Sozialhilfe als bedürftige Schweizer. Auch ist es ihnen nicht erlaubt, staatliche Integrationsangebote – dazu zählt auch ein Sprachkurs – zu besuchen.

Gleichzeitig fällt es vielen Asylsuchenden schwer, Kontakt mit der lokalen Bevölkerung aufzunehmen. Sie erzählen von Missverständnissen, Vorurteilen und Ablehnung. So bleiben Asylsuchende oft unter sich.

Denn solange kein positiver Entscheid gefällt ist, wird Asylbewerbern signalisiert: Macht euch darauf gefasst, dass ihr wieder gehen müsst. Integration unerwünscht.

Was auffällt: Wie oft das Glück von Asylsuchenden von den Initiativen einzelner Personen abhängt. Da gibt es die ältere Dame, die einem iranischen Paar ein Zimmer untervermietet. Es gibt den Chef eines mittelständischen Unternehmens, der sich für die Arbeitsbewilligung eines Flüchtlings einsetzt und ihn dann anstellt. Die Besitzerin eines Coiffeurladens, die einen jungen Mann ohne Ausbildung zur Schnupperlehre einlädt. Der Lehrling, der ein paar Eritreer zum Fussball mitnimmt. Die Studentin, die dem geflüchteten Mädchen Deutschkurse gibt.

Der Schlüssel zur Schweiz ist die Sprache. Mit wachsenden Sprachkenntnissen öffnen sich Türen. Asylsuchende beginnen, sich für das politische System zu interessieren. Sie lernen Wörter wie Meinungsfreiheit und Neutralität. Sie lernen jene Schweiz kennen, die erst auf den zweiten Blick sichtbar wird.

Das Asylverfahren verändert die Menschen. Sie lernen trotz aller Hürden Deutsch, erarbeiten sich ein Beziehungsnetz, lernen Land und Kultur kennen. Bis eines Tages per Post der Asylentscheid kommt. Und wieder alles auf den Kopf stellt.

Der Entscheid

Wenn der lang ersehnte Brief endlich da ist, ist die Verwirrung komplett. Denn es gibt drei Arten des Asylentscheids: Entweder er ist positiv – dem Flüchtling wird Asyl gewährt. Oder er ist negativ – dann muss die Person in ihr Heimatland zurückkehren.

? In jeder der einzelnen Stationen des Asylverfahrens ist es möglich, dass ein Gesuch abgelehnt wird. Die Personen sind dann angewiesen, innerhalb einer Frist die Schweiz zu verlassen. Doch wie viele tun das? Genau messen lässt sich dies nicht. Das Bundesamt für Migration (BfM) schätzt, dass etwa 20 bis 30 Prozent der abgelehnten Personen in der Schweiz abtauchen oder ohne Wissen der Behörden ausreisen.

Wenn der Betroffene weggewiesen wurde, muss er das Land schnell verlassen. Es gibt die Möglichkeit, kurzfristig in einem Ausreisezentrum unterzukommen, um die Details der Ausreise zu regeln. Wer nicht weggewiesen wurde, wird vorläufig aufgenommen. Betroffene bekommen keine Sozialhilfe, sondern nur Nothilfe.

Oder es tritt der Fall ein, von dem auch Mostafa betroffen ist: Der Entscheid ist negativ, aber die Person darf vorläufig bleiben. Das kommt vor, wenn sie nicht in ihr Heimatland zurückgeschafft werden kann, etwa weil dort Krieg herrscht. In solchen Fällen bekommt die Person einen F-Ausweis: die vorläufige Aufenthaltsbewilligung.

Der F-Ausweis ist Fluch und Segen zugleich. Dieses Dokument ermöglicht zwar die Bleibe in der Schweiz, ungewiss bleibt aber die Aufenthaltsdauer. Es kann der Tag kommen, an dem die Behörden entscheiden, dass eine Rückführung nun doch möglich ist. Das wissen auch potenzielle Arbeitgeber oder Vermieter und versuchen dieses Risiko zu vermeiden. So leben viele mit dieser Ungewissheit und versuchen, trotzdem ein Leben aufzubauen.

Aufenthaltsbewilligungen im Überblick

Quelle: Bundesamt für Migration (BfM).

B Ausweis B: Ausländerausweis
Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in der Schweiz.

F Ausweis F: Vorläufig aufgenommene Ausländer
Vorläufige Aufenthaltsbewilligung, weil Wegweisung zurzeit nicht möglich. Eingeschränkte Arbeitsmöglichkeit.

N Ausweis N: Asylsuchende
Für Personen, die im Asylverfahren stehen.

Im Jahr 2014 wurde etwa jedes vierte Asylgesuch bewilligt. Damit wird dem Flüchtling eine feste Aufenthaltsbewilligung in Form eines B-Ausweises ausgestellt. Diese ermöglicht es der Person, in der Schweiz zu bleiben und einer geregelten Arbeit nachzugehen.

Epilog

Als Mostafa vor vier Jahren am Zürcher Hauptbahnhof aus dem Zug stieg, wusste er nichts über die Schweiz. Heute spricht er fliessend Deutsch. Er kennt die Gewaltentrennung der Institutionen. Gerade besucht er das zehnte Schuljahr in einem Kurs für Erwachsene und freut sich auf den kommenden Abschluss. Danach würde er gerne eine Lehrstelle als Altenpfleger beginnen. So glücklich, sagt er, war er noch nie.

Rosine, Rohula, Mostafa, Taghi, Sihan und Abdi sind nur sechs Beispiele von vielen. Sie zeigen, wie Asylsuchende in der Schweiz leben, wo sie vom System besonders hart angepackt werden und wie das Vertrauen und die Hilfe von Mitmenschen manchmal kleine Wunder bewirken können.

Im September 2014 entschied der Bundesrat, das Asylwesen neu zu strukturieren und das Asylverfahren auf maximal 140 Tage zu verkürzen. Asylsuchende sollen ab dem ersten Tag eine Rechtsvertretung zur Seite gestellt bekommen. Es sollen Bundeszentren geschaffen werden, die 60 Prozent der Verfahren beschleunigt erledigen sollen.

Impressum

Mitwirkende
Redaktion Timo Grossenbacher, Sylke Gruhnwald, Marco Morell, Julian Schmidli, Roman Vital
Text Julian Schmidli
Video Salomé Jost, Vinoth Vasanthakumar, Roman Vital
Bild Roberto Crevatin, Julian Salinas
Gestaltung und Umsetzung Timo Grossenbacher, Marc Heer
Realisiert mit Shorthand
Verantwortliche Redaktorin Sylke Gruhnwald
Danksagung
Unser Dank gilt Taghi, Rohula, Mostafa, Abdi, Rosine, Sihan und allen anderen Asylsuchenden, die uns ihre Geschichte erzählt haben – vor und hinter der Kamera.
Frau Astrid Geistert vom Oekumenischen Seelsorgedienst für Asylsuchende in Basel.
Quellen
Bundesamt für Migration (BfM) Über das Asylverfahren in der Schweiz
Bundesamt für Migration (BfM) Asylstatistik
Bundesamt für Statistik (BfS) Migration und Integration
Caritas Zur Asylrechtspolitik der Schweiz (PDF)
International Organization for Migration (IOM) Website
SRF Syrien-Flüchtlinge - Interview mit Susin Park von UNHCR
SRF Die Geschichten der Menschen hinter den Asylzahlen (SRF 4 Aktuell vom 23.12.2014)
UNHCR Statistiken
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