Konsumnachrichten: Tachopflicht für schnelle E-Bikes ab April
Ab dem 1. April müssen schnelle E-Bikes (bis 45 km/h) mit einem Tacho ausgerüstet sein. Das gilt für E-Bikes, die neu verkauft werden. Bestehende schnelle E-Bikes, die über keinen Tacho verfügen, können bis April 2027 nachgerüstet werden. Langsame E-Bikes benötigen keinen Tacho. Weitere Themen: Das Telekom-Magazin «Connect» lobt die drei grossen Schweizer Mobilfunkanbieter für ihren Kundendienst und Migros ruft das Getränk «Levlup Galaxy» zurück. Betroffen sind Flaschen mit Mindesthaltbarkeitsdatum bis 31. Oktober 2024.
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