Der Artikel dazu:
Paketstationen an der deutschen Grenze zur Schweiz sind im Trend: Viele Schweizerinnen und Schweizer lassen sich Waren, die sie in Online-Shops bestellen, an diese Stationen liefern. Sie profitieren so von tieferen Preisen.
Zudem konnten sie bisher auch die deutsche Mehrwertsteuer von 19 Prozent zurückfordern. Damit ist seit Montag Schluss. Denn der deutsche Zoll verweigert neu den Stempel, der die Ausfuhr bestätigt und so zur MWSt-Rückforderung berechtigt.
Deutsche Zollstellen wurden von der Neuregelung ebenso überrascht wie die Betreiber der Paketstationen. Die Weisung kommt von der Bundesfinanzdirektion Nord in Hamburg. Die offizielle Begründung liest sich so: «In den Fällen des Internet-Versandhandels handelt es sich nicht um eine Einkaufsfahrt, da der Abnehmer die Ware nicht gelegentlich der Reise erwirbt, sondern diese regelmässig vom Drittland – hier Schweiz – aus bestellt und auch dort bereits gekauft hat.»
Für den Schweizer Wettbewerbsrecht-Experten Roger Zäch ist klar: «Wenn ein Staat so etwas macht, will er primär seine Kassen füllen, indem er nicht auf die Mehrwertsteuer verzichtet.» Für Einkäufe in deutschen Läden bestätigt der Zoll die Ausfuhr weiterhin.
Einkaufstouristen fahren im Schnitt fast eine Stunde
Um im grenznahen Ausland einzukaufen, fahren Schweizerinnen und Schweizer im Durchschnitt fast eine Stunde und nehmen einen Weg von zirka 50 Kilometer auf sich. Das zeigte eine Untersuchung der Universität St. Gallen im Juni 2015. Fast die Hälfte der Befragten ist bereit, länger als 40 Minuten zu fahren. Und ein Fünftel nimmt einen Weg von über einer Stunde in Kauf. Mehr
Zum Nachhören:
Deutschland stoppt Mehrwertsteuer-Rückgabe bei Onlinehandel
Deutschland bremst Schweizer Online-Kunden aus. Das zeigen Recherchen der Sendung «Espresso». Viele Schweizer lassen sich Produkte aus Onlineshops wie Amazon an eine grenznahe Paketstation liefern. Sie erhalten die deutsche Mehrwertsteuer zurück. Das stoppt der Zoll nun seit letzter Woche.
Neue Zollregelung: «Der deutsche Staat will die Kasse füllen.»
Deutschland bremst Schweizer Kunden von Internetshops aus und verweigert den Ausfuhrstempel. Dank diesem konnten die Kunden bisher die Mehrwertsteuer von 19 Prozent zurückfordern. Von dieser Regel profitiert der deutsche Kassenwart. Doch ist das legal? Espresso hat mit einem Rechtsexperten geredet.