Kunstexperten fordern seit längerer Zeit, dass der Schmuggel und Handel mit syrischer Raubkunst unterbunden wird. Jetzt hat der Bundesrat reagiert: Er hat die Sanktionsmassnahmen gegenüber Syrien erweitert. Hinzu kommt «ein Handelsverbot für gestohlene oder rechtswidrig aus Syrien ausgeführte Kulturgüter. Diese neuen Massnahmen sind seit 17. Dezember 2014 um 18.00 Uhr in Kraft.»
Der Bundesrat verbietet die Ein-, Aus- und Durchfuhr syrischer Raubkunst. Sowie den «Verkauf, der Vertrieb, die Vermittlung und den Erwerb von syrischen Kulturgütern.» Und all das ist genau dann verboten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Güter gestohlen oder «rechtswidrig aus Syrien entfernt wurden.»
Der Entscheid ist richtig und wichtig
Klar ist, dass der Bundesrat verhindern will, dass die Schweiz zur Drehscheibe für kriegsfinanzierende Raubkunst wird. Andrea Raschèr ist Experte für Raubkunst. Er findet den Entscheid des Bundesrates überfällig: «Das gestern erlassene Handelsverbot für gestohlene syrische Kulturgüter ist richtig und wichtig, kommt aber leider ein bisschen zu spät.»
Eigentlich, so Raschèrs Einschätzung, hätte der Bundesrat früher entscheiden können. Andrea Raschèr sagt: «Die Schweiz hätte bereits 2010 die Möglichkeit gehabt, eine solche Verordnung zu erlassen. Wir haben das Kulturgütertransfergesetz, welches genau für solche Fälle die Möglichkeit vorsieht, dass der Bundesrat innerhalb weniger Wochen handeln und ein solches Verbot erlassen kann.»
Hundert Überprüfungen allein im letzten Jahr
Die gesetzlichen Grundlagen sind, wie Raschèr sagt, schon länger vorhanden. 2005 trat das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) in Kraft. Seitdem müssen Käufer bei unklarer Herkunft von Kunstobjekten die Identität der Verkäufer prüfen. Seit 2008 sind alle Zollfreilager angehalten, die Einlagerung von Kulturgütern zu deklarieren. Allein im letzten Jahr fanden knapp hundert Überprüfungen statt.
Nicht nur das Kulturgütertransfergesetz hätte den Bundesrat früher handeln lassen können. Auch das Embargogesetz hätte dies möglich gemacht. Raschèr: «Auch da kann der Bundesrat eine Verordnung erlassen, welche den Handel mit solchen Gütern unterbindet. Und wenn wir bedenken, dass die EU bereits vor einem Jahr ein solches Verbot erlassen hat, dann kann man sich schon fragen, warum die Schweiz so spät kommt.»
Man muss nicht nur Syrien im Auge behalten
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Spät wird also eine Lücke geschlossen. Mit dem Bundesratsbeschluss ist jetzt in ganz Europa die Ein- und Durchfuhr syrischer Raubkunst verboten. Hätte die Schweiz noch länger gezögert, wäre sie zur Drehscheibe geworden.
Dass die Entscheidung so spät kommt, ist eher untypisch. Andrea Raschèr erinnert daran: «Als der Irak-Krieg begann und die Museen geplündert wurden, war die Schweiz weltweit eines der ersten Länder, das ein Handelsverbot erlassen hat. Es geht also auch anders.»
Aber nicht nur Syrien müsse man im Auge behalten, sagt Raschèr: «Es besteht ganz klar Handlungsbedarf für den Jemen, da ist im Augenblick menschlich und kulturell eine Katastrophe im Gang. Und vor allem auch für Afghanistan. Da sollte gehandelt werden. Und zwar rasch.»
Die menschlichen, politischen, kulturellen Tragödien in Syrien und anderswo sind das eine. Die Raubzüge durch das kulturelle Erbe der jeweiligen Länder das andere. Der Bundesrat hat endlich ein wichtiges Signal gesetzt.