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Ein Mann betritt ein Gebäude von Google. Das Logo steht in grossen, roten Buchstaben auf dem Eingang.
Legende: Ein Mal drin, dann immer drin? Internetdaten werden von Google nur ungern aus den Suchergebnissen entfernt. Keystone

Gesellschaft & Religion Google bestimmt das Internet, sich wehren kann teuer werden

Das Internet kennt alles – auch Jugendsünden und peinliche Fotos. Ein Beschluss des europäischen Gerichtshofs sieht ein «Recht auf Vergessen» vor. Ein Recht, nach dem EU-Bürger Suchergebnisse löschen lassen können. Doch Google weigert sich die Einträge weltweit zu entfernen.

Im Internet soll es ein «Recht auf Vergessen» geben, das hat der europäische Gerichtshof beschlossen. So können EU-Bürger Suchergebnisse, die sie persönlich betreffen, löschen lassen. Google jedoch weigert sich solche Einträge weltweit zu entfernen. Begründung: Kein Land sei befugt, über Inhalte in einem anderen Land zu bestimmen. Das heisst: Auf google.ch ist zwar ein solcher Eintrag nicht mehr zu finden, auf google.com hingegen schon.

Setzt sich hier ein globaltätiges Internetunternehmen über nationales und internationales Recht hinweg?

Zur Person

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Martin Steiger ist Jurist und Internetrechtsexperte, ansässig in Zürich. Seine anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich seit vielen Jahren auf Rechtsfragen im digitalen Raum.

Martin Steiger: Danach sieht es aus. Grundsätzlich ist Recht immer national – oder im Fall der Europäischen Union gilt es für alle Länder der EU. Das Internet ist jedoch global. Wir alle bewegen uns tagtäglich global, wenn wir das Internet nutzen. Insofern funktioniert das «Recht auf Vergessen» nur, wenn es weltweit gilt. Wobei man nicht vergessen darf: Grundsätzlich werden Inhalte gar nicht wirklich entfernt, sie erscheinen lediglich nicht mehr bei den Suchergebnissen.

Wann haben Bürger Anlass einen Eintrag über sich aus dem Internet entfernen lassen zu wollen?

Dafür gibt es viele Gründe. Vielleicht hat jemand als Teenager oder als junge Person Blödsinn veröffentlicht. Zehn Jahre später – man steht im Beruf, hat Familie – erscheint dieser Inhalt ständig im Internet. Da ist es verständlich, dass man sagt: Heute bin ich eine andere Person, meine Vergangenheit soll mich nicht immer wieder einholen.

Im Moment bestimmt Google, was wo gelöscht wird. Was heisst das für die Rechtsprechung?

Das Verfahren ist so angelegt, dass man bei Google einen Antrag einreichen muss. Dann wird mehr oder weniger ohne eigentliche Begründung entschieden, ob die Suchergebnisse weiterhin erscheinen oder nicht. Wem es wirklich wichtig ist einen Inhalt zu verbergen, muss mit einem Anwalt und viel Geld versuchen, gegen Google vorzugehen. Das ist aufwendig und bedeutet, dass die Betroffenen faktisch von Google abhängig bleiben.

Ist das für Sie als Anwalt störend?

Das ist äusserst störend, vor allem wenn man mit Betroffenen, mit Opfern zu tun hat. Viele Betroffene leiden darunter. Es ist ihnen gegenüber schwierig zu erklären, dass die Rechtsmittel – sofern es sie gibt – auch sehr teuer sind.

Ist die Position von Google einfach hinzunehmen? Oder wie könnte sich der Streitfall mit der EU weiterentwickeln?

In der EU gibt es starke nationale Datenschutzbehörden. Sie haben auch Google Fristen gesetzt und müssen nun entscheiden: Wird Google sanktioniert oder kommt Google davon?

Was meinen Sie mit Google sanktionieren?

Wenn sich beispielsweise die französischen Datenschutzbehörden entscheiden, eine Geldstrafe anzusetzen, dann müsste Google einerseits diese Strafe bezahlen – und andererseits entscheiden, ob das Internetunternehmen weiterhin in Frankreich präsent sein will.

Im aktuellen Fall, geht es um ein Urteil einer europäischen Datenschutzbehörde – wie sieht denn die Situation in der Schweiz aus?

Das Schweizer Datenschutzrecht ist mit jenem der Europäischen Union vergleichbar. Allerdings haben unsere Behörden weniger Kompetenzen, sie sind weniger schlagkräftig. Das macht die Situation für betroffene Personen in der Schweiz leider noch etwas schwieriger ist als in der EU.

Wie gehen Sie damit um, wenn Sie Leute vertreten, die sich mit Google anlegen wollen?

Ich muss sehr offen sein und ihnen darstellen, was die Möglichkeiten sind. Ein erster Schritt ist immer, es gemeinsam mit Google zu versuchen und einen Löschantrag zu stellen. Wenn das nicht funktioniert, muss man bereit sein, vor Gericht zu ziehen.

Und wie stehen da die Chancen?

Es gibt sie, die Chancen, aber die Hürden sind hoch. Allein schon wegen der Kosten, die sich rasch im fünfstelligen Bereich bewegen.

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