Schon in der römischen Zeit waren Juden in der Schweiz sesshaft. Davon zeugen vereinzelte archäologische Funde wie ein antiker Siegelring mit der Menora – ein siebenarmiger Leuchter – aus dem 4. Jahrhundert. Er wurde in Kaiseraugst bei Basel gefunden.
Vom Mittelalter bis in die Neuzeit wurden Juden in der Schweiz aber immer wieder vertrieben und ausgegrenzt. Trotzdem trugen sie zum wirtschaftlichen Aufstieg des Landes bei, etwa indem sie den Handel und den Austausch mit den grenznahen Regionen Elsass und Vorarlberg ausbauten. Basel wurde sogar zur Welthauptstadt des jiddischen Buchdrucks. Die jüdischen Mitarbeiter durften jedoch nicht in der Schweiz wohnen.
Freie Niederlassung erst seit 150 Jahren
Eine Ausnahme bildeten die beiden aargauischen Dörfer Endingen und Lengnau, wo Juden seit dem 17. Jahrhundert leben. Erst vor 150 Jahren, am 14. Januar 1866, wurde Juden und Jüdinnen die freie Niederlassung in der Eidgenossenschaft erlaubt.
Ab da konnten weitere jüdische Familien zuwandern, etwa aus dem von Pogromen geplagten Osteuropa. Heute prominente Namen wie Schawinski stammen aus dieser Zeit. In den 1930er- und 1940er-Jahren entkamen einige glückliche Juden der Verfolgung durch die Nazis. Sie flüchteten in die Schweiz und blieben.
Jüdischer Bevölkerungsanteil gering
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Dass die Juden in der Schweiz erst vor 150 Jahren zu ihren Bürgerrechten kamen, ist ein Grund dafür, warum der jüdische Bevölkerungsanteil hierzulande niedrig blieb. Heute leben nur rund 18'000 Jüdinnen und Juden in der Schweiz. Die Eidgenossenschaft tat sich lange schwer mit ihrer Anerkennung. Bis heute bleibt etwa jüdisches Schlachten verboten. Damit könne man gut leben, heisst es dazu von offiziell jüdischer Seite.
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Akute Sorgen aber bereiten die aktuelle Sicherheitslage und der wachsende Antisemitismus. Der Schweizer Autor Charles Lewinsky kritisiert, dass die kleinen jüdischen Gemeinden für ihre Sicherheit privat aufkommen müssten. Zürcher Gemeindemitglieder etwa zahlten rund 300 Franken pro Kopf für die Sicherheit rund um Synagoge und Schule. Dabei habe doch der Staat die Pflicht, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Es bestünde erst dann Grund zum Feiern, so Lewinsky, wenn der 150. Jahrestag der rechtlichen Gleichstellung von Schweizer Juden gar nicht mehr gefeiert und keine Artikel mehr dazu geschrieben werden müssten. Dann erst wäre es einfach normal, das Schweizer Judentum.