Seit 2012 ist bei uns das selbstbestimmte Leben von Menschen mit Behinderung gesetzlich verankert und die Auswahl der Helfer mit einem eigenen Assistenzbudget möglich. Auch hat die Schweiz im Jahr 2014 die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert.
Eigentlich wäre anzunehmen, dass viele Handicapierte zu dieser Alternative zu einem Alltag im Heim wechseln. Irrtum: Nur eine kleine Minderheit macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. Denn die Hürden sind hoch und zahlreich.
Martin Haug, langjähriger Gleichstellungsbeauftragter «Behinderung» im Kanton Basel-Stadt, und Christine Affentranger, die beim Schweizerischen Dachverband Curaviva für alle Institutionen für Behinderte zuständig ist, über sieben Hürden, die sich stellen.
Hürde 1: Hohe Anforderung
Martin Haug: «Der Betroffene muss unabhängig denken, muss selbstständig handeln und informiert sein. Alles Dinge, die Menschen mit Behinderung in einer Institution nicht unbedingt erlernen. Diese Voraussetzungen müssen erst geschaffen werden.»
Hürde 2: Das Ungewisse
Christine Affentranger: «Wer in einem Heim wohnt, bekommt keine Assistenz. Wer eine persönliche Assistenz möchte, muss erst im Heim künden und sich dann um sein Assistenzbudget kümmern. Das ist ein Sprung ins Ungewisse. Wir müssen dringend die Übergänge optimieren.»
Hürde 3: Das Geld
Martin Haug: «Über das ganz grosse Geld in der Behindertenhilfe verfügen die Kantone. Es sind in der Schweiz jährlich 2,7 Milliarden Franken, die wir uns die Behinderteninstitutionen kosten lassen. Die Kantone könnten steuern – weg von grossen Institutionen, hin zu anderen Formen der Unterstützung. Sie nutzen diesen Spielraum aber noch nicht.
Hürde 4: Die Institutionen
Martin Haug: «Meine etwas unwissenschaftliche, aber provokative These ist: Die Heime haben kein Interesse daran, dass viele Behinderte ihre Unterstützung persönlich organisieren.»
Christine Affentranger: «Das stimmt nicht. Ich kann zwar nicht für alle Institutionen meine Hand ins Feuer legen. Aber für sehr viele. Durch den Generationenwechsel und durch die UNO-Behindertenrechtskonvention ist viel Umorientierung, Neuausrichtung und Offenheit in unseren Heimen anzutreffen.»
Hürde 5: Die Berufsbilder
Martin Haug: «In Abhängigkeit Selbständigkeit zu entwickeln ist sehr anspruchsvoll. Es braucht von den Fachpersonen ein anderes Handwerk und eine andere Haltung. Diese ist zu erlernen in der Ausbildung und Weiterbildung. Weg von der Helferasymmetrie hin zur Verantwortungsteilung!»
Hürde 6: Die Komfortzone
Christine Affentranger: «Selbstbestimmung heisst für die Betroffenen auch Adieu Schutz- und Schonraum. Sie ist verbunden mit einem Abschied aus der Komfortzone.»
Hürde 7: Die Unsichtbarkeit
Martin Haug: «Wenn es um Gleichstellung geht, höre ich immer wieder von Behördenmitgliedern: ‹Aber die Behinderten sind in unseren Institutionen doch gut versorgt!› Das Wort ‹versorgt› sagt alles. Sie sind weg. Wir sehen sie nicht. Und so wird unser Leben arm und ärmer. Von Inklusion keine Rede. Von Diversitätskultur auch nicht. Wir vergeben uns da eine grosse Bereicherung im Alltag mit Menschen, die zwar eingeschränkt sind, aber auch über ein grosses Potential verfügen.»