SRF: Das Kunstmuseum Bern kann das Gurlitt-Erbe antreten. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Es hat das Testament des verstorbenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt für gültig erklärt. Frage an Kulturredakteurin Ellinor Landmann: Ist dieser Entscheid zugunsten des Kunstmuseums Bern jetzt definitiv und unumstösslich?
Ellinor Landmann: Das Verfahren am Oberlandesgericht ist abgeschlossen. Laut Urteil kann nicht bewiesen werden, dass Cornelius Gurlitt nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, als er dieses Testament verfasste. Das heisst: Das Testament ist gültig, das Verfahren ist fertig.
Allerdings ist auch mit diesem abgeschlossenen Verfahren nicht hundertprozentig sicher, dass die Sammlung nach Bern gehen wird.
Denn Gurlitts Cousine, Uta Werner, könnte noch einen Zivilprozess anstreben und darauf klagen, rechtmässige Erbin zu sein. Ob sie das tut, das ist noch offen, das prüft sie derzeit mit ihren Anwälten.
Was heisst das für das Kunstmuseum Bern?
Verwandte Artikel
Das heisst, dass das Kunstmuseum Bern jetzt Zugriff auf die Kunstwerke hat. Es hat ja den Prozess gewonnen. Und das heisst, dass die versprochene Ausstellung mit Werken aus der Gurlitt-Sammlung jetzt tatsächlich Realität wird. Die soll im nächsten Jahr in Bonn und in Bern stattfinden, Teile der Sammlung zeigen und auf Reisen gehen.
Es wird nicht die ganze Sammlung zu sehen sein, denn vieles steht nach wie vor unter dem Verdacht, NS-Raubkunst zu sein. Die verdächtigen Werke werden derzeit in Deutschland untersucht.
Die Sammlung ist umstritten. Man muss davon ausgehen, dass sie NS-Raubkunst enthält, weiss man mehr über diesen Verdacht?
Nicht wirklich. Die Sammlung wird seit mehr als drei Jahren erforscht in Deutschland, auch auf Kosten Deutschlands. Provenienzforschung ist langwierig. Aber bisher gibt es erst bei fünf Werken Gewissheit, dass sie NS-Raubkunst sind. Bei rund 100 Werken besteht ein erhärteter Verdacht.
Es ist auch sehr zweifelhaft, dass die Forschung bei allen Werken je abgeschlossen sein wird.
Da taucht zum Beispiel ein Signalname in der Provenienz auf, aber restlos geklärt ist die Herkunft des Werkes nicht. Es ist auch sehr zweifelhaft, dass die Forschung bei allen Werken je abgeschlossen sein wird. Es gibt viele Fälle, wo ein Raubkunstverdacht bestehen bleibt, weder ausgeräumt noch bewiesen werden kann. Diese Werke hängen sozusagen in der Schwebe.
Welche Optionen hat das Museum?
Bern hat im Vorfeld ganz klar gesagt: Kein Werk, das Raubkunst ist, oder im Verdacht steht, es zu sein, kommt ins Museum. Was mit den Werken in der Schwebe passiert, das ist noch ungeklärt.
Soll man ein Bild, bei dem ein Anfangsverdacht besteht, der sich aber nicht erhärten lässt, soll man dieses Werk übernehmen?
Soll man ein Bild, bei dem ein Anfangsverdacht besteht, der sich aber nicht erhärten und auch nicht ausräumen lässt, soll man dieses Werk übernehmen oder soll das in Deutschland bleiben? Da wird der Stiftungsrat auf Grund von Expertenmeinungen aus Deutschland wohl einige Entscheide treffen müssen.
Das Gespräch führte: Beatrice Kern
Sendung: Kultur kompakt, 15.12.2016, 17:08 Uhr, Radio SRF2 Kultur