Worum geht's?
Dass Facebook Patienten einer Ärztin einander als Freunde vorschlägt, obwohl diese sich nie begegnet sind, ist datenschutzrechtlich heikel und unheimlich, aber erklärbar.
Wahrscheinlich haben die Klienten alle die Nummer ihrer Psychiaterin in ihrem Smartphone gespeichert und die Facebook-App bzw. den Messenger installiert. Facebook erkennt, dass die Telefonnummer der Ärztin die Patienten miteinander verbindet – und schlägt sie als potentielle Freunde vor.
Warum ist es interessant?
Als Nutzer kann ich Facebook erlauben, auf meine Kontakte zuzugreifen, die sogenannte «Kontakte fortlaufend hochladen»-Option. Facebook weist darauf hin, dass es die Adressdaten dafür nutzt, «die Qualität der Freundschaftsvorschläge für dich und deine Freunde zu verbessern».
Mit der Zustimmung des Nutzers ist es also zulässig, dass Facebook – wie im Beispiel der Patienten der Psychiaterin – Telefonnummern abgleicht.
Allerdings hat der Nutzer selbst eine Datenschutzverletzung begangen. Man gibt Facebook die Nummern und E-Mail-Adressen seiner Familie, Freunde oder Arbeitskollegen weiter – ohne ihr Einverständnis. Eigentlich müsste man alle Kontakte in seinem Telefonbuch dafür um Erlaubnis bitten.
Die gute Nachricht: Man kann überprüfen, welche Kontaktdaten man mit Facebook geteilt hat – und die Einstellung ändern.
Der Fall der unerwünschten Freundschaftsvorschläge ist symptomatisch für ein viel umfassenderes Problems: Es fehlt ein allgemeines Wissen über Daten im digitalen Raum. Es muss bewusster werden, welche Daten man online preisgibt – und was die Konsequenzen davon sind.