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Proteinproben in einem Labor
Legende: Bedenkliche oder unbedenkliche Gentechnik? Gewisse Veränderungen an Pflanzen könnten auch in der Natur passieren. Getty Images

Gesetz zu Gentechnik «Es ist niemals die Technologie, die gut oder schlecht ist»

Was ist ein gentechnisch veränderter Organismus? Neue Methoden der Gentechnik haben die Diskussion verändert, erklärt Molekularbiologe Bruno Studer.

SRF: Herr Studer, neue Methoden der Erbgutveränderung wie die Gen-Schere CRISPR haben die Grenzen verwischt, ob eine Pflanze als genetisch verändert gilt oder nicht. Warum?

Bruno Studer: Mit den neuen Methoden kann man viel gezielter und effizienter eingreifen. Bisher konnte man nur ganze Gene übertragen. Jetzt ist es möglich mit der sogenannten Genom-Editierung winzige Änderungen vorzunehmen, und das direkt im Erbgut der Pflanze.

Zur Person

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Bruno Studer ist Professor für molekulare Pflanzenzüchtung an der ETH Zürich. Er forscht an der Entwicklung von genetischen Methoden, um den Prozess der Pflanzenzüchtung effizienter zu machen. Die Professur wurde gemeinsam mit der landwirtschaftlichen Forschungsanstalt des Bundes Agroscope eingerichtet.

Wir können zum Beispiel nur ein einziges Nukleotid verändern oder austauschen, sozusagen einen einzigen Buchstaben im Code der Pflanze. Das passiert in der Natur regelmässig und ist die Grundlage unserer genetischen Vielfalt. Eine solche Veränderung würde daher schon heute nach der Definition im Gentechnikgesetz nicht als gentechnisch veränderter Organismus (GVO) gelten.

Wie ist dort die Definition?

Bei Pflanzen gelten solche Veränderungen als gentechnisch verändert, die in der Natur nicht durch Kreuzung oder natürliche Rekombination entstehen können. Aber eine einzelne Mutation an einer ganz bestimmten Stelle, das passiert in der Natur eben andauernd.

Aber das ist den meisten Menschen nicht klar, oder?

Den meisten nicht. Und jetzt kommt das Entscheidende: Dieselbe Methode, also die Genom-Editierung, kann eben nicht nur gebraucht werden, um so eine winzige Änderung irgendwo vorzunehmen. Man kann auch viel grössere Veränderungen auslösen. Beispielsweis eine Genvariante aus einer Wildsorte in eine kommerzielle Sorte einfügen. Dieser grössere Eingriff, der fällt dann gemäss der jetzigen Definition in die Kategorie GVO-Pflanze.

Es ist egal, wie ich eine neue Eigenschaft erreiche – die Eigenschaft sollte einer Risikoprüfung unterzogen werden, nicht die verwendete Technik.

Das Gesetz fordert eine Grenze – wo würden Sie sie ziehen?

Ich würde ganz grundsätzlich ändern, wie wir die Grenze festlegen. Wir sprechen immer über die Regulierung der Technologie. Es ist aber niemals die Technologie, die gut oder schlecht ist. Es ist immer ihre Anwendung. Kanada hat eine Vorreiterrolle. Dort wird nicht die Technologie reguliert, sondern die neue Eigenschaft einer bestimmten Pflanze.

Eine Grenze verschwimmt

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Legende: Keystone

Das Gentech-Moratorium gilt in der Schweiz für weitere vier Jahre. Doch welche Eingriffe gelten überhaupt als Gentechnik?

Es ist also egal, auf welchem Weg ich eine neue Eigenschaft erreiche – ob über konventionelle Pflanzenzüchtung, Mutationszüchtung, klassische Biotechnologie oder moderne Genom-Editierung.

Die neue Eigenschaft wird einer Risikoprüfung unterzogen, nicht die verwendete Technik. Das wäre auch für Europa ein guter Weg. Aber in der EU ist die Diskussion zurzeit so festgefahren, dass in naher Zukunft kein Entscheid zu erwarten ist.

Nach welchen Kriterien würden Sie so eine Eigenschaft beurteilen?

Neben der Eigenschaft per se gibt verschiedene Konzepte. Eines scheint mir ganz plausibel: Wenn Gene oder Genvarianten eingeführt werden, die sowieso aus derselben Spezies kommen – die man also theoretisch auch durch ganz klassische Züchtung herstellen könnte, könnte man sie als unbedenklich einstufen. Denn diese Veränderungen könnten auch in der Natur passieren und die neue Technologie führt einfach dazu, dass man schneller und effizienter zum Ziel kommt. Das sollte einer milderen Regulation unterworfen sein, als etwas, das völlig artfremd in die Pflanze eingeführt wird.

Vielleicht ein Beispiel?

Wenn ein Wildapfel resistent ist gegen eine bestimmte Pflanzenkrankheit, und diese Resistenz übertrage ich in eine kommerzielle Apfelsorte, dann ist das längst kein so grosser Schritt, wie wenn ich ein Bakterien-Gen in Mais übertrage – obwohl sogar das in der Natur vorkommen kann.

Die Information der Bevölkerung, was diese neuen Technologien sind oder auch nicht sind, das ist zentral. Und das braucht Zeit.

Bisher wurden vor allem Eigenschaften manipuliert, die einem riesengrossen Saatgutkonzern gut zupass kommen. Kann man damit rechnen, dass es jetzt mehr um Eigenschaften geht, die vielleicht das grosse Versprechen einlösen helfen, dank der Gentechnik den Welthunger zu besiegen oder Ressourcennutzung nachhaltiger zu gestalten?

Das sehe ich so kommen. Und es wird für die Debatte entscheidend sein. Man wird wegkommen von dem, was in der ersten Generation der GVO-Pflanzen möglich war, und sich mehr zum Beispiel auf Krankheitsresistenzen oder die Verbesserung der Qualität einer Pflanze konzentrieren. Und dann ändert sich vielleicht auch, wie die Gesellschaft zur modernen Pflanzenzüchtung steht.

Wenn Sie sich anschauen, wie die Debatte läuft: Werden Sie da ungeduldig?

Nein. Was ich sehe ist, dass in der Öffentlichkeit moderne Pflanzenzüchtung oft gleichgesetzt wird mit GVO, das ist es nicht. Die Information der Bevölkerung, was diese neuen Technologien sind oder auch nicht sind, das ist zentral. Und das braucht Zeit.

Also noch wie viele Jahrzehnte?

Ich denke, das wird davon abhängen, wann die Gesellschaft den Nutzen dieser Technologie erkennt.

Das Gespräch führte Katrin Zöfel.

Sendung: Radio SRF 2 Kultur, Wissenschaftsmagazin, 04.03.2017, 12:40 Uhr

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