Das Wichtigste in Kürze
- Albanische Behörden fordern die Auslieferung eines albanischen Staatsbürgers, der in der Schweiz mit seiner Familie um Asyl ersucht hat.
- Der ehemalige Polizist der albanischen Drogenfahndung wehrt sich gegen die Auslieferung.
- Ihm werde in Albanien der Prozess gemacht, weil er Machenschaften der albanischen Drogenmafia aufgedeckt habe.
Folco Galli, Informationschef im Bundesamt für Justiz (BJ) bestätigt das Auslieferungsgesuch gegenüber «10vor10». Der ehemalige albanische Polizist könne sich gegen die Auslieferung rechtlich wehren: «Er ist zum Ersuchen angehört worden und hat auch schriftlich dazu Stellung genommen. Wir prüfen seine Einwände selbstverständlich. Wenn sich Hinweise ergeben sollten, dass das Strafverfahren nur vorgeschoben ist und er letztlich aus politischen Gründen verfolgt wird, wäre das ein Ablehnungsgrund.»
Politiker involviert
Im Interview mit «10vor10» schildert der ehemalige Polizist, er sei verhaftet worden und sechs Monate im Gefängnis gesessen. Er erzählt, auf welche Erkenntnisse er bei der Drogenfahndung gestossen sei:
«Hauptgrund meiner Verhaftung waren meine Ermittlungen gegen verdächtige Drogen-Schmuggler. Ich habe diese Leute erwischt, als sie im Auto unterwegs waren, das dem albanischen Innenminister gehört. Es waren Verwandte des Innenministers.»
Die albanische Botschaft in der Schweiz wollte sich um Fall nicht äussern. Das Innenministerium liess die Bitte um eine Stellungnahme offen, ebenso das albanische Justizministerium.
Schmuggel mit Kleinflugzeugen
Der ehemalige Drogenfahnder berichtet auch über neue Schmuggel-Methoden, denen er im Laufe des Jahres 2014 auf die Schliche gekommen sei: der Transport von Drogen mit Kleinflugzeugen. Er habe mehrere illegale Flugpisten entdeckt.
Eine spätere Notlandung eines solchen Flugzeug-Kuriers an einem albanischen Strand sowie ein Flugzeug, das in Italien zur Landung gezwungen wurde, bestätigten diese Ermittlungen.
Heute lebt der Mann mit seiner Familie in der Nordwestschweiz. Ihr Asylgesuch ist hängig. Werden sie als Flüchtlinge anerkannt, dürfen sie nicht ausgeliefert werden. Einen allfälligen Auslieferungsentscheid des BJ könnte der Mann anfechten.