Als Direktor des «Institute for Reporters‘ Freedom and Safety» kämpft Emin Huseynov in Aserbaidschan für Pressefreiheit, Menschenrechte und Demokratie. Bereits seit 2003 kam er als Journalist mit dem autoritären Regime von Präsident Ilham Alijev in Konflikt. Nach einer Polizeirazzia in seinem Institut flüchtete er im vergangenen Sommer in die Schweizer Botschaft.
Ersatz für das Botschaftsasyl
Der Langzeitgast in der Botschaft ist für die Schweiz ein heikles Thema, das verschiedene Interessen aufeinander prallen lässt. Deshalb hält sich das Aussendepartement EDA mit Kommentaren zurück. Doch der Zürcher Anwalt Marcel Bosonnet setzt nun Druck auf. Er hat für seinen Klienten Emin Huseynov ein humanitäres Visum beantragt.
Das humanitäre Visum ersetzt das so genannte Botschaftsasyl, das 2012 abgeschafft wurde. Seither können politisch Verfolgte nicht mehr in der Schweizer Botschaft ihres Heimatlandes Asyl beantragen. Das humanitäre Visum soll ihnen helfen, in die Schweiz zu reisen, um den Asylantrag hierzulande einreichen zu können, erklärt Bosonnet.
Rüge des Menschenrechtshofs
Dass Huseynov ein politischer Fall ist, bestätigte vor Monatsfrist ein Urteil des Europäischen Menschenrechtshofs in Strassburg. Einstimmig kamen die Richter zum Befund, Aserbaidschan habe 2008 den Aktivisten brutal behandelt und die Schlägerpolizisten nicht zur Rechenschaft gezogen. Eine ganze Reihe von Artikeln der auch von Aserbaidschan unterzeichneten Menschenrechtscharta sei verletzt worden, urteilte Strassburg.
Alle grossen Nichtregierungsorganisationen im Bereich Menschenrechte haben in jüngster Vergangenheit die Repression in Aserbaidschan kritisiert. Auch Florian Irminger vom Genfer Büro «Human Rights House Network» wirft dem Regime von Präsident Alijew willkürliche Verhaftungen und überzogene drakonische Urteile vor. Irminger hat auch sporadisch mit Botschaftsflüchtling Huseynov Kontakt, wie er der «Rundschau» bestätigt.
Schweiz um Lösung bemüht
Aserbaidschan bestreitet, dass es sich bei Emin Huseynov und den anderen Fällen um politisch Verfolgte handelt. Die Justiz ermittelt meist wegen Steuerdelikten und angeblichen Verstössen gegen Geschäftsvorschriften. Internationale Beobachter halten die Vorwürfe für fadenscheinig und vorgeschoben.
Anwalt Bosonnet räumt ein, dass ein humanitäres Visum allein die Ausreise von Emin Huseynov nicht automatisch ermöglichen würde. Aber es wäre ein zusätzliches Willensbekenntnis auf Schweizer Seite, den Fall baldmöglichst diplomatisch zu lösen.
Das Aussenministerium in Bern will sich zum Fall Emin Huseynov nicht weiter äussern. Das EDA bestätigt lediglich, dass sich «ein aserbaidschanischer Staatsangehöriger» auf der Schweizer Botschaft in Baku befindet. Die Schweiz bemühe sich weiter um eine Lösung des Falls – «im Sinne dieser Person», schreibt ein EDA-Sprecher der «Rundschau».