Das Wichtigste in Kürze:
- Die von US-Präsident Trump verhängte Einreisesperre für Einwanderer aus sieben muslimischen Ländern steht nach Ansicht von Bundesrat Didier Burkhalter im Widerspruch zur Genfer Konvention.
- Um die Rechte betroffener Personen zu schützen, behalte sich das EDA alle Massnahmen vor, betont er in einer offiziellen Stellungnahme.
- Im Kampf gegen extremistische Gewalt sei zu vermeiden, was weitere Frustrationen auslösen könne.
- Zudem: Der Iran bestellte den Schweizer Botschafter wegen US-Einreiseverbot ein.
Die Schweiz bemühe sich, möglichst eindeutige Informationen von den US-Behörden zu erhalten, heisst es in einem Positionspapiers Burkhalters. Man behalte sich alle Massnahmen vor, um die Rechte betroffener Schweizer Bürger zu wahren. Dies betreffe insbesondere Personen, die neben der Schweizer Staatsangehörigkeit auch das Bürgerrecht eines der betroffenen sieben Staaten besitzen.
Es stehe den USA frei, die Bedingungen für die Einreise festzulegen, heisst es weiter. Der Schweiz sei der Kampf gegen Terrorismus ein Anliegen, sie engagiere sich konkret in diesem Bereich. Entsprechende Massnahmen müssten aber die Grundrechte wie auch das Völkerrecht respektieren.
Die Schweiz habe sich «immer» gegen die Diskriminierung von Menschen wegen derer Religionszugehörigkeit oder derer Herkunft gewehrt. Das Dekret des US-Präsidenten gehe «klar in die falsche Richtung».
Alleingang nütze wenig
Im Fall von Flüchtlingen schrieben die Genfer Konventionen jedem Land vor, Menschen, die Opfer von Kriegen seien, aus humanitären Gründen aufzunehmen. Es widerspreche daher der Genfer Konvention, wenn die USA nun Menschen aus Syrien generell die Einreise verbieten würden.
Er sei überzeugt, dass es auch im Kampf gegen extremistische Gewalt entscheidend sei, alles zu vermeiden, was weitere Frustrationen auslösen könnte. Es brauche die gemeinsame Anstrengung der Staatengemeinschaft, um die Ursachen der Probleme dieser Welt zu bewältigen, unterstreicht Burkhalter.