«Die rechtsprechende Kammer der Ethikkommission unter dem Vorsitz von Hans-Joachim Eckert hat Joseph S. Blatter, Fifa-Präsident, und Michel Platini, Vizepräsident und Mitglied des Fifa-Exekutivkomitees sowie Uefa-Präsident, jeweils für acht Jahre für sämtliche nationalen und internationalen Fussballtätigkeiten (administrativ, sportlich und anderweitig) gesperrt. Die Sperren treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Das Verfahren gegen Joseph S. Blatter betraf in erster Linie eine Zahlung der Fifa von CHF 2 Millionen im Februar 2011 an Michel Platini. In seiner Eigenschaft als Fifa-Präsident bewilligte Joseph S. Blatter die Zahlung an Michel Platini, die einer rechtlichen Grundlage im zwischen den beiden Offiziellen am 25. August 1999 schriftlich abgeschlossenen Vertrag entbehrte. Weder in seiner schriftlichen Eingabe noch in seiner persönlichen Anhörung konnte Joseph S. Blatter eine andere rechtliche Grundlage für diese Zahlung nachweisen. Seine Behauptung einer mündlichen Absprache wurde als nicht überzeugend erachtet und von der Kammer abgewiesen.
- Blatter und Platini für acht Jahre gesperrt Blatter und Platini für acht Jahre gesperrt
- «Es war ein bizarrer Auftritt» «Es war ein bizarrer Auftritt»
- Blatter: «Ich bin ein Punchingball – aber ich werde kämpfen» Blatter: «Ich bin ein Punchingball – aber ich werde kämpfen»
- Das war der Liveticker zur Blatter-Medienkonferenz Das war der Liveticker zur Blatter-Medienkonferenz
Die Beweise, die der rechtsprechenden Kammer im vorliegenden Fall vorlagen, reichten nicht im geforderten Ausmass für den Nachweis, dass Joseph S. Blatter mit der Zahlung die Ausübung oder Unterlassung einer offiziellen Handlung von Michel Platini im Sinne von Art. 21 Abs. 1 des Fifa-Ethikreglements (Bestechung und Korruption) bezweckte. Die Handlung von Joseph S. Blatter gegenüber Michel Platini ohne rechtliche Grundlage ist aber ein Verstoss gegen Art. 20 Abs. 1 des Fifa-Ethikreglements (Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen). Joseph S. Blatter befand sich zudem in einem Interessenkonflikt. Dennoch übte er seine davon betroffenen Aufgaben weiterhin aus und versäumte es, diesen Interessenkonflikt und seine persönlichen Interessen hinsichtlich seiner künftigen Tätigkeit offenzulegen, womit er gegen Art. 19 Abs. 1, 2 und 3 des Fifa-Ethikreglements (Interessenkonflikte) verstiess.
Indem er die Interessen der Fifa nicht voranstellte und nicht alles unterliess, was den Interessen der Fifa zuwiderlaufen könnte, verletzte Joseph S. Blatter seine Loyalitätspflicht gegenüber der Fifa und damit Art. 15 des Fifa-Ethikreglements (Loyalität). Joseph S. Blatters Handlungen entbehrten ethischen Verhaltens, verstiessen gegen die anwendbaren Gesetze und Bestimmungen sowie das Fifa-Regelwerk, soweit auf ihn anwendbar, und zeugten von einem Missbrauch seiner Stellung als Fifa-Präsident, womit er gegen Art. 13 des Fifa-Ethikreglements (Allgemeine Verhaltensregeln) verstiess.
Er wurde deshalb für acht Jahre für alle Fussballtätigkeiten gesperrt und mit einer Geldstrafe von CHF 50'000 belegt. Die Untersuchung gegen Joseph S. Blatter wurde von Robert Torres, Mitglied der Untersuchungskammer der Ethikkommission, geleitet. Der Schlussbericht zur Untersuchung wurde am 20. November 2015 an die rechtsprechende Kammer überwiesen. Die rechtsprechende Kammer hatte am 23. November 2015 ein formelles Verfahren eröffnet.
Die Anhörung von Joseph S. Blatter fand am 17. Dezember 2015 in Zürich statt. Das Verfahren gegen Michel Platini betraf in erster Linie eine Zahlung von CHF 2 Millionen, die er im Februar 2011 von der Fifa erhalten hatte. Die Zahlung an Michel Platini hatte keine rechtliche Grundlage im schriftlichen Vertrag, den die beiden Offiziellen am 25. August 1999 abgeschlossen hatten. Michel Platinis Behauptung einer mündlichen Absprache wurde als nicht überzeugend erachtet und von der Kammer abgewiesen.
Die Beweise, die der rechtsprechenden Kammer im vorliegenden Fall vorlagen, reichten nicht im geforderten Ausmass für den Nachweis, dass Michel Platini die Zahlung für die Ausübung oder Unterlassung einer offiziellen Handlung im Sinne von Art. 21 Abs. 1 des Fifa-Ethikreglements (Bestechung und Korruption) erhalten hatte. Das Verhalten von Michel Platini ohne rechtliche Grundlage ist aber ein Verstoss gegen Art. 20 Abs. 1 des Fifa-Ethikreglements (Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen). Michel Platini befand sich zudem in einem Interessenkonflikt. Dennoch übte er seine davon betroffenen Aufgaben weiterhin aus und versäumte es, diesen Interessenkonflikt und seine persönlichen Interessen hinsichtlich seiner künftigen Tätigkeit offenzulegen, womit er gegen Art. 19 Abs. 1, 2 und 3 des Fifa-Ethikreglements (Interessenkonflikte) verstiess.
Indem er die Interessen der Fifa nicht voranstellte und nicht alles unterliess, was den Interessen der Fifa zuwiderlaufen könnte, verletzte Michel Platini seine Loyalitätspflicht gegenüber der Fifa und damit Art. 15 des Fifa-Ethikreglements (Loyalität). Michel Platini liess zudem ein absolut glaubwürdiges und integeres Verhalten vermissen und offenbarte damit fehlendes Bewusstsein für seine Pflichten und die damit verbundenen Obliegenheiten und Aufgaben. Sein Handeln entbehrte ethischen Verhaltens, verstiess gegen die anwendbaren Gesetze und Bestimmungen sowie das Fifa-Regelwerk, soweit auf ihn anwendbar, und zeugte von einem Missbrauch seiner Stellung als Fifa-Vizepräsident und Mitglied des Fifa-Exekutivkomitees, womit er gegen Art. 13 des Fifa-Ethikreglements (Allgemeine Verhaltensregeln) verstiess.
Michel Platini wurde deshalb für acht Jahre für alle Fussballtätigkeiten gesperrt und mit einer Geldstrafe von CHF 80'000 belegt. Die Untersuchung gegen Michel Platini wurde von Vanessa Allard, Mitglied der Untersuchungskammer der Ethikkommission, geleitet. Der Schlussbericht zur Untersuchung wurde am 20. November 2015 an die rechtsprechende Kammer überwiesen. Die rechtsprechende Kammer hatte am 23. November 2015 ein formelles Verfahren eröffnet. Die Verhandlung fand am 18. Dezember 2015 in Zürich im Beisein von Michel Platinis Anwälten statt.»