Jetzt ist es amtlich: Die Staatsanwaltschaft Mainz hat bestätigt, dass sie einen Strafantrag gegen den Satiriker und ZDF-Moderator Jan Böhmermann erhalten hat. Darin klagt der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan wegen Beleidigung. Der Strafantrag werde in dem bereits anhängigen Verfahren geprüft, so die Behörde. Bislang war bekannt, dass die Türkei die deutsche Regierung offiziell aufgefordert hat, sich für eine Strafverfolgung Böhmermanns einzusetzen.
Die türkische Regierung wehrt sich gegen ein Gedicht mit dem Titel «Schmähkritik», das Böhmermann in seiner satirischen Fernsehshow «Neo Magazin Royale» am 31. März auf ZDF präsentiert hatte. Der 35-Jährige beleidigte dabei bewusst den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, um – wie Böhmermann sagte – die Unterschiede zwischen in Deutschland erlaubter und verbotener Satire deutlich zu machen.
Merkel verteidigt Freiheit der Kunst
Der deutsche Regierungssprecher Seibert hatte zuvor betont, die Freiheit der Kunst und die Pressefreiheit seien für Kanzlerin Angela Merkel weder nach innen noch nach aussen verhandelbar. Dies gelte unabhängig davon, ob sie etwas für geschmacklos halte und davon, dass die EU mit der Türkei in der Flüchtlingskrise zusammenarbeite.
Für eine Strafverfolgung in solchen Fällen brauche es neben dem Strafverlangen der Türkei auch eine entsprechende Ermächtigung vonseiten der deutschen Regierung.
Sendung steht nicht zur Disposition
Das ZDF will Böhmermann die Treue halten. Dessen «Neo Magazin Royale» stehe nicht zur Disposition, teilte der Sender mit. «Die Sendung wird fortgeführt.» Das strittige Schmähgedicht hatte das ZDF jedoch nach der Sendung vom 31. März aus seiner Online-Mediathek entfernt.