Das könnte ins Geld gehen. Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, werden künftig renitente Unionsmitglieder eine Viertelmillion Euro hinblättern müssen. Für jeden einzelnen Flüchtling, den sie trotz Krisensituation und Dublin-Regeln nicht aufnehmen wollen.
Eine Frage des Verkaufsgesprächs
Der vorgelegte Vorschlag ist Teil der Reformpläne, mit der die Brüsseler Behörde die Europäische Union gegen eine erneute Flüchtlingswelle wappnen und Mitgliedsländer mit einer Aussengrenze stärker entlasten will.
Für SRF-Korrespondent Oliver Washington wird der Bestand der Idee davon abhängen, wie man diesen Mechanismus verkauft. «Verstehen die osteuropäischen Länder das als Strafe, als eine Art Busse, dann wird es wohl schwierig», sagt Washington.
Sollte es aber gelingen, das Vorhaben als Möglichkeit zu verkaufen, wie Länder Solidarität zeigen zu können, dann kann sich Washington gut vorstellen, dass man so auch Osteuropa überzeugen kann.
Die entscheidende Frage sei immer, was denn die Alternative wäre. Eine Möglichkeit wäre, zu sagen, dass das ganze Dublin-System ein Fiasko sei und abgeschafft werden müsse, führt Washington aus. Dann könnten die Flüchtlinge aber wieder in allen EU-Ländern Asylanträge stellen. Das möchte man nicht. Eine andere Möglichkeit wäre, zu sagen, dass man nichts ändert. Das Chaos würde andauern. Und auch das will man nicht. «Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der verantwortlichen Politiker das auch so sieht.»
Ankunftsländer entlasten
An den Grundsätzen wird derweil nicht gerüttelt. Weiterhin müssen Flüchtlinge ihren Asylantrag in jenem Land stellen, in dem sie zuerst den Boden der EU betreten haben.
Diese so genannte Dublin-Regel soll nun durch diesen «Fairness-Mechanismus» ergänzt werden. Die Absicht ist klar: Damit sollen Haupt-Ankunftsländer wie Italien und Griechenland entlastet werden.
So funktioniert der «Fairness-Mechanismus»
- Der Mechanismus greift, wenn ein Land die Belastung der Einwanderung nicht mehr allein stemmen kann. Wo diese Grenze liegt, hängt zu 50 Prozent an der Bevölkerungszahl und zu 50 Prozent an der Wirtschaftskraft des Landes.
- Übersteigt die Menge an Ankommenden den Referenzwert um 50 Prozent, wird der «Fairness-Mechanismus» automatisch aktiviert.
- In dem Fall sollen Flüchtlinge so lange auf andere EU-Staaten verteilt werden, bis das betroffene Mitgliedsland ausreichend entlastet ist.
- Hat einer der anderen EU-Staaten seine Belastungsgrenze von 100 Prozent erreicht, soll er keine weiteren Flüchtlinge mehr aufnehmen müssen.
- Berücksichtigt wird, wie viele Flüchtlinge ein EU-Staat bereits direkt aus einem Drittland aufgenommen hat.
- Der Freikauf muss nach 12 Monaten erneuert werden, wenn die Notlage noch immer besteht.
- Ein Flüchtling kann bis zu 4 Wochen inhaftiert werden, wenn das Risiko besteht, dass er sich einer Zuteilung entziehen will. Das Gleiche gilt bei seiner Weigerung, für die Registrierung seine Fingerabdrücke zu geben.
- Um Schleppern das Handwerk zu legen, soll das Recht zur Familienzusammenführung gestärkt werden.
- Grossbritannien, Irland und Dänemark müssen sich nach geltendem EU-Recht nicht an dem «Notfall-Mechanismus» beteiligen. Auch nicht die Nicht-EU-Mitglieder des Schengen-Raums – Island, Schweiz, Norwegen und Liechtenstein.