Die EU-Kommission hat ein unmissverständliches Verbot ausgesprochen. Ab sofort dürfen weder an Tieren getestete Kosmetika exportiert, noch imporiert werden.
Bisher gab es Ausnahmen für solche Mittel, die auf besonders komplizierte Nebenwirkungen hin erprobt wurden. Tierversuche mit fertigen Schönheits- und Pflegemitteln sind in der EU schon seit 2004 verboten. Seit 2009 dürfen auch einzelne Inhaltsstoffe nicht mehr an Tieren getestet werden.
Schweiz wird nachziehen
In der Schweiz sind Tierversuche für Kosmetika zwar erlaubt, werden in der Praxis aber kaum noch zugelassen. Die Hürden sind hoch: Die kantonale Tierschutzkommission muss jeden Versuch bewilligen. Entschieden wird, ob ein Tierversuch überhaupt zweckmässig ist. «In den letzten 13 Jahren wurde nur ein Versuch zugelassen», erklärt Regula Kennel vom Bundesamt für Veterinärwesen. 2011 sei im Kanton Basel-Land ein UV-Filter einer Sonnencreme an Ratten getestet worden.
Für Kennel steht fest, dass die Schweiz die EU-Richtlinie erfüllen wird. «In der Praxis ändert sich nicht sehr viel, das Verbot gilt heute faktisch auf freiwilliger Basis.»