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International Flüchtlinge: Frauen und Kinder erstmals in der Mehrheit

Erstmals seit Beginn der Flüchtlingskrise machen sich mehr Frauen und Kinder nach Europa auf als Männer. Im Juni 2015 waren fast drei Viertel aller Flüchtlinge noch Männer.

Erstmals seit Beginn der Flüchtlingskrise sind mehr Frauen und Kinder auf dem Weg nach Europa als Männer. Die Grenze von Griechenland nach Mazedonien überquerten aktuell zu fast 60 Prozent Frauen und Kinder, teilte das UNO-Kinderhilfswerk Unicef mit.

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Spurlos verschwundene Flüchtlingskinder
aus Echo der Zeit vom 01.02.2016. Bild: Symbolbild Keystone
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Im Vergleich zur Situation vor einem halben Jahr habe sich der Anteil der Kinder verdreifacht. Im Juni 2015 waren noch zu 73 Prozent Männer unterwegs nach Europa.

Die Entwicklung bedeute, «dass mehr Menschen auf dem Meer in Gefahr sind, besonders im Winter, und mehr Schutz am Land brauchen», sagte Marie-Pierre Poirier, Unicef-Koordinatorin für die Flüchtlingskrise.

Kein Gefängnis wegen illegaler Einreise

Während der Flüchtlingsstrom nach Europa anhält, ist EU-Gutachter Maciej Szpunar zum Schluss gekommen, dass die illegale Einreise in ein Schengenland keine Freiheitsstrafe rechtfertige. Wenn Migranten nicht direkt an einer Aussengrenze des Schengenraums aufgegriffen werden, stelle die Einreise in ein Schengenland allein keinen Grund für eine Haftstrafe dar. Zu dieser Einschätzung kommt Szpunar in einer Stellungnahme für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

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Täglich 1000 neue Flüchtlinge auf Lesbos
aus Echo der Zeit vom 31.01.2016.
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Verhandelt wird der Fall einer Frau aus Ghana, die von französischen Behörden auf dem Weg nach London am Eingang zum Ärmelkanal-Tunnel aufgegriffen und in Haft genommen worden war. Ein Urteil dürfte beim EuGH erst in einigen Monaten fallen. Meist halten sich die Richter dabei an die Empfehlung ihres Gutachters.

Laut dem Gutachter soll die relevante EU-Richtlinie Verfahren festlegen, um Migranten ohne Aufenthaltsrecht in ihr Herkunftsland zurückzuführen. Nur dafür dürfe ein Betroffener festgehalten werden. Sollte sich der Migrant nach der Entscheidung, dass er das Land verlassen muss, weiterhin dort aufhalten oder trotz Einreiseverbot erneut ins Land kommen, sei eine Haftstrafe aber möglich.

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