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Haben die deutschen Behörden versagt?
Aus Echo der Zeit vom 23.12.2016. Bild: Keystone
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Terror in Berlin «Freilassung hat den Anschlag letztlich ermöglicht»

Wie konnte es geschehen, dass der mutmassliche Attentäter von Berlin nicht rechtzeitig gestoppt werden konnte? Terrorismus-Experte Holger Schmidt über Fehler der Behörden.

SRF News: Gibt es einen Moment in diesem Fall, in dem die Sicherheitsbehörden eindeutig versagt haben?

Holger Schmidt

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Legende: SWR

Holger Schmidt ist Radio-Journalist und Publizist. Er hat Rechtswissenschaften studiert. Seit 2007 arbeitet er unter anderem als «Experte für Terrorismus und Innere Sicherheit» für die ARD. Zudem schreibt er auf seinem Terrorismus-Blog über grosse Terrorprozesse in Deutschland.

Holger Schmidt: Bei den deutschen Sicherheitsbehörden bin ich mir nicht sicher. Wir wissen noch zu wenig. Es ist ein ungeheuer komplexer Fall. Dieser Mann muss extrem viel unterwegs gewesen sein. Verschiedene Behörden in verschiedenen Bundesländern waren mit ihm befasst.

Was mir gerade viel mehr Sorgen macht, ist das Verhalten deutscher Ausländerbehörden. Es gab diesen dramatischen Moment im Laufe dieses Jahres, als der Mann bereits in Ravensburg in Abschiebehaft sass. Die Ausländerbehörde im nordrhein-westfälischen Kleve rief in Ravensburg an und sagte, lassen Sie diesen Mann doch wieder frei, so schnell können wir ihn nicht abschieben.

Das ist ein dramatischer Moment. Aus der Überlegung heraus, dass es zu aufwändig sei, ihn in Haft zu lassen, weil das Verwaltungsverfahren noch Zeit braucht, muss man letztlich die Konsequenz ziehen, dass das den Anschlag ermöglicht hat. Und das ist natürlich ein Punkt, über den in Deutschland noch viel geredet werden wird.

Aber offenbar war die Abschiebung nicht so einfach, weil die tunesischen Behörden sich geweigert haben, ihn zurückzunehmen...

Das hat Italien zuvor offenbar genauso erlebt. Der tunesische Staat hat aus welchen Gründen auch immer geleugnet, dass es sich bei dem Mann um einen tunesischen Staatsbürger handelt. Aus Sicherheitskreisen hört man, dass es daran lag, dass man durchaus auch in Tunesien wusste, wie radikal und wie gefährlich der Mann ist, und man dort schlicht und ergreifend keine Lust hatte, ihn zurückzunehmen.

Es gab diesen dramatischen Moment, als der Mann bereits in Ravensburg in Abschiebehaft sass.

Interessant ist auch, dass einige Stunden nach dem Anschlag bei der tunesischen Regierung Bewegung in die Sache kam und ganz plötzlich zu Beginn der öffentlichen Fahndung von Seiten Tunesiens ein Ersatzausweis überstellt wurde. Das zeigt, dass Tunesien, als der Druck gross wurde, sich nichts zuschulden kommen lassen wollte. Auch das Verhältnis Deutschlands zu Tunesien wird noch ein grosses Thema werden in den nächsten Tagen.

Gibt es nicht auch auf europäischer Ebene ein Problem? Immerhin sass der Mann vier Jahre lang in Italien im Gefängnis.

Da stellt sich die Frage: Wie viel wussten die Ausländerbehörden davon, als es um die Bewertung seiner Gefährlichkeit ging? Aber es ist eben auch eine offene Frage, wieso die Ausländerbehörde nicht viel entschiedener gehandelt hat, wenn sie denn gewusst hat, für wie brisant ihn die deutschen Sicherheitsbehörden halten.

Auf die polizeiliche Einschätzung, dass er extrem gefährlich ist, dass er zu den top islamistischen Gefährdern in Deutschland gehört, folgte dann diese komische Entscheidung: Wir treiben zwar die Abschiebung voran, aber wir lassen ihn lieber wieder frei und informieren niemanden – kein Landeskriminalamt, keine andere Sicherheitsbehörde – das wird hier noch richtig für Diskussionen sorgen.

Dass die Observierung abgebrochen wurde, wird in den Medien als katastrophaler Fehler bewertet.

Hätte man den Mann besser überwachen sollen?

Das ist eine schwierige Frage. Der Generalbundesanwalt hat diesen Mann bemerkt im Rahmen eines Verfahrens gegen den Prediger Abu Walaa. Im Rahmen jener Ermittlungen war dieser Mann erstmals als eine nachrangige Figur aufgetaucht.

Der Generalbundesanwalt hat die Berliner Staatsanwaltschaft informiert und gesagt, kümmert euch um den Mann. Daraufhin wurde er monatelang sehr aufwändig observiert. Bis dahin ist also alles sehr gut gelaufen. Dann hat man aber nur Drogendelikte festgestellt und gesagt, so brisant ist das staatsschutzrechtlich wohl nicht. Unter dem Druck, dass der entsprechende richterliche Beschluss zu Ende war, wurde die Observierung abgebrochen. Das wird in einigen Medien als katastrophaler Fehler bewertet. Ich bin mir nicht so sicher. Nach meinem Eindruck ist das Verfahren sehr sauber und mit grossem Aufwand betrieben worden.

Das Problem: Wenn er in dieser Zeit – in immerhin sechs Monaten – überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür lieferte, ihn für einen Terroristen in Vorbereitung eines Anschlags zu halten, dann gehört es eben auch zum Rechtsstaat, dass man eine Observation wieder einstellt. Aus heutiger Sicht und dem Wissen, dass er wahrscheinlich zwölf Menschen umgebracht hat, sieht das natürlich anders aus. Die Polizei kann sich aber nicht auf Vermutungen stützen, sie muss das nehmen, was sie hat. Deshalb bin ich nicht sicher, ob das wirklich die gravierende Panne ist, für die man sie hält.

Das Gespräch führte Roman Fillinger.

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