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International Gericht erklärt NSA-Daten-Sammelwut für illegal

In den Vereinigten Staaten hat ein Bundesgericht entschieden, dass der Geheimdienstes NSA nicht das Recht habe, massenweise Telefondaten zu sammeln. Dafür bestehe keine genügende gesetzliche Grundlage. Allerdings: Das umstrittene Programm kann trotz Urteil weiterbetrieben werden.

Eine frühere NSA-Basis in Deutschland.
Legende: Auch von dieser NSA-Basis in Deutschland aus lancierte der US-Geheimdienst seine Lauschaktionen. Reuters

Präsident George W. Bush und Präsident Barack Obama sahen keine Probleme, und auch ein erstinstanzliche Gericht nicht, das sich früher bereits mit dem Fall beschäftigt hatte.

Doch jetzt kommt ein Rekurs-Gericht zu einem gegenteiligen Schluss. Das sogenannte Patriot Act-Gesetz erlaube es nicht, heisst es im Urteil, dass der Geheimdienst NSA Millionen von Telefondaten amerikanischer Bürgerinnen und Bürger sammelt und aufbewahrt. Dadurch werde das Recht auf die Privatsphäre verletzt.

Es handelt sich um eines der geheimen Programme, die dank der Enthüllungen von Edward Snowden vor einiger Zeit ans Licht gekommen sind. Das Rekurs-Gericht hat den Fall nun an die erste Instanz zur Neu-Beurteilung zurückgewiesen.

Audio
US-Justiz: Sammeln von Telefondaten ist illegal
aus Echo der Zeit vom 07.05.2015. Bild: Symbolbild Reuters
abspielen. Laufzeit 38 Minuten 33 Sekunden.

Keine Änderung der Praxis

Es ist ein erster solcher Entscheid gegen die NSA, aber er beendet deren Sammel-Praxis nicht. Betroffen ist bloss eines von mehreren Programmen. Und selbst die nun für illegal befundene Datensammelei muss laut Urteil nicht sofort gestoppt werden. Das hat auch damit zu tun, dass der Kongress derzeit an einer Neuformulierung der Klausel im Patriot Act arbeitet.

Denn auch ohne das heutige Urteil wäre der Patriot Act am 1. Juni ausgelaufen und nicht mehr gültig gewesen. Der Kongress müsse sowieso handeln, sagt das Gericht. Und hält aber immerhin fest: Falls sich herausstellen sollte, dass die Neufassung nach wie vor gegen das Recht auf die Privatsphäre verstösst, könnten die Kläger erneut vor die Rekurs-Instanz gelangen.

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