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International «Menschenrechte sind eine westliche Erfindung»

Laut Völkerrechtsprofessor Walter Kälin sind die Menschenrechte weit gekommen. Doch zwischen den Menschenrechtsnormen und deren Durchsetzung klafft immer noch ein weiter Graben.

SRF News Online: Sind die Menschenrechte ein Konstrukt des Westens?

Zur Person

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Legende: Keystone.

Walter Kälin ist Professor für Völkerrecht an der Universität Bern. Von 1991-1992 war er Spezialberichterstatter der Uno-Menschenrechts-kommission für Kuwait unter irakischer Besatzung und bis 2008 und seit 2012 Mitglied des Uno-Menschenrechts-ausschusses. Bis 2010 war er Repräsentant des Uno-Generalsekretärs für Menschenrechte intern Vertriebener.

Walter Kälin: Historisch gesehen sind die Menschenrechte eine westliche Erfindung. Jedoch weniger im Sinne von moralischen Werten. Alle Kulturen kennen Konzepte von Menschenwürde oder gewisse Regeln die das Töten verbieten. Aber Menschenrechte, im Sinne eines Anspruchs, den ein Individuum gegenüber dem Staat durchsetzen kann, das stammt aus der westlichen Tradition.

Inwiefern?

Rückblickend gibt es drei Quellen: Im Mittelalter war es die Magna Charta, welche das Verhältnis zwischen dem englischen König und dem Adel regelte. Sie diente dem Monarchen zur Herrschaftslegitimation, indem sie den Untertanen gewisse Rechte einräumte, welche der König garantierte. Die zweite Quelle ist die Entstehung des Nationalstaates. Das Gewaltmonopol wurde in Form von Polizei- und Militärapparat in die Hände des Staates gelegt. Die Menschenrechte sollten hier garantieren, dass der Staat diese Macht nicht missbrauchen kann. Als dritte Quelle kann man die amerikanische Unabhängigkeit und die französische Revolution nennen. Bei beiden Ereignissen wurden die Menschenrechte als Legitimation angerufen um sich gegen die Obrigkeit zu wehren.

Und wo liegen hier die Parallelen zu anderen Weltregionen?

Das Konzept des Nationalstaats mit seinem Gewaltmonopol ist universell geworden und mit ihm die Notwendigkeit, die Staatsmacht zu begrenzen. Zudem dienen Menschenrechte auch heute noch zur Herrschaftslegitimation. So hat sich Kenia nach den schweren Unruhen von 2008 eine neue Verfassung mit einem sehr detaillierten Grundrechtskatalog gegeben.

Aber in vielen solchen Staaten werden die Menschenrechte trotzdem nicht durchgesetzt.

Das ist eine andere Frage. Nur weil eine Norm nicht eingehalten wird, heisst es nicht, dass sie nicht gültig ist. Auch in der Schweiz gibt es kaum eine Norm, die noch nie gebrochen wurde.

Dann haben die Menschenrechte also keinen universellen Anspruch?

Menschenrechtstagung

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An der OSZE-Tagung in Bern haben Experten Massnahmen zum Schutz von Menschenrechtsaktivisten erarbeitet. Mehr dazu hier.

Doch den haben sie grundsätzlich schon. Menschenrechte sind aber historisch gewachsen. Das bedeutet, dass die Frage der Geltung einer bestimmten Garantie davon abhängt, wie stark sie von einem weltweiten Konsens getragen wird. Folter beispielsweise ist zwar immer noch eine Realität, aber kein Staat behauptet, er besitze ein souveränes Recht zu foltern. Ausflüchte wie eine bestimmte Befragungstechnik stelle keine Folter dar oder das Leugnen der Folter zeigen, dass die Staaten von der Geltung des Folterverbots ausgehen. Bei bestimmten anderen Rechten herrscht allerdings weniger Einigkeit.

Haben sie ein Beispiel?

Uneinig ist man sich beispielsweise bei der Todesstrafe oder auch wie das Verhältnis zwischen Mann und Frau zu regeln ist. Denkt man beispielsweise an den Kampf gegen Zwangsehen, trifft man auf kulturelle Traditionen und Auffassungen über die Geschlechterfrage, über welche weltweit geringe Einigkeit herrscht.

Hat sich die Menschenrechtslage global in den vergangenen Jahren verbessert?

Einerseits ja. Bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein lebte ein grosser Teil der Menschheit in totalitären Staaten, Militärdiktaturen oder unter Kolonialherrschaft. Vergleicht man die damalige Zeit mit heute, sind die Fortschritte immens. Menschenrechte sind international solid verankert und es gibt internationale Institutionen zu ihrer Überwachung und Durchsetzung.

Inwiefern hat sich die Lage negativ verändert?

Früher waren autokratische, zu starke Staaten mit ihrem Machtmissbrauch die grösste Gefahr für die Menschenrechte. Heute finden die schlimmsten Verletzungen in Ländern mit zu schwachen oder gar fehlenden staatlichen Institutionen statt, und die Zahl dieser Staaten scheint zuzunehmen. Das beunruhigt. Nur ein funktionierender Staat kann die Menschenrechte wirksam schützen.

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