Es geschah in der Nacht zum 14. Februar 2013. Oscar Pistorius erschiesst seine Freundin Reeva Steenkamp durch eine geschlossene Badezimmertür. War es Absicht? Pistorius beteuert stets, er habe einen Einbrecher im Haus vermutet, und es habe sich um einen tragischen Irrtum gehandelt.
Pistorius muss sich vor Gericht wegen Mord verantworten, ihm droht lebenslange Haft. Das Gericht kommt jedoch zum Schluss: Die Beweise reichen für einen Verurteilung wegen Mordes nicht aus. Die Zeugen der Anklage seien wenig glaubwürdig. Pistorius wird lediglich wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.
Der beinamputierte Paralympics-Star muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Rechtsexperten betonten aber, dass er bei guter Führung eventuell schon nach wenigen Monaten aus dem Gefängnis entlassen und stattdessen unter Hausarrest gestellt werden könnte.
Kritik von allen Seiten
Die Reaktionen auf das Urteil fielen heftig aus. «Schockierend mild und unangemessen» sei es, hiess es in einem Dokument der Nationalen Strafverfolgungsbehörde (NPA) an das oberste Gericht in Pretoria. Und mehr noch: Ein vernünftiges Gericht hätte ein solches Urteil nicht gefällt.
Die Anklage sieht das ähnlich – und geht deshalb in Revision. Dazu muss die zuständige Richterin einer Wiederaufnahme aber erst zustimmen. Am kommenden Dienstag findet nun die erste Berufungsverhandlung statt. Eines der Hauptargumente der Staatsanwaltschaft lautet: Pistorius habe vier Schüsse auf einen kleinen Raum abgefeuert, aus dem es kein Entkommen gab. Er habe deshalb «grob fahrlässig gehandelt».
Experten erwarten, dass das zuständige Gericht die Berufung genehmigen wird. Falls die Staatsanwaltschaft das Verfahren gewinnen sollte und das Urteil schliesslich auf vorsätzlichen Mord lautet, müsste Pistorius vermutlich erheblich länger ins Gefängnis.