An internationalen Konferenzen, in UNO-Resolutionen und bei Regierungsgesprächen sind Menschenrechte immer wieder ein Thema. Seit Dienstag findet jedoch gezielt eine Konferenz im Rahmen der OSZE in Bern statt. Über 100 Menschenrechtsexperten wollen sich auf Richtlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern einigen. Auch wenn die Menschenrechte international grösstenteils anerkannt würden, so sei doch deren Durchsetzung nach wie vor eine
grosse Herausforderung, sagte der derzeitige OSZE-Vorsitzende Didier Burkhalter an der Tagung.
Was können Botschafter tun?
Botschafter Claude Wild, Chef der Abteilung für Menschliche Sicherheit beim Aussendepartement in Bern, rät dem Botschaftspersonal, die Situation im jeweiligen Land selbst zu erleben: «Die Botschafter und die Angestellten sollten raus aus ihrer Botschaft. Sie sollen die Zivilgesellschaft treffen und ihre Bedürfnisse kennen und die Lagen spüren», sagt er. Denn die Diplomaten bräuchten vermehrt Kontakte zu jenen Menschen, die sich abseits von offiziellen Empfängen und Konferenzsälen vor Ort für Menschenrechte engagierten.
Beim Prozess dabei
Kontakte zu ausländischen Diplomaten sei für ausländische Menschenrechtsaktivisten manchmal ein Schutz, sagt Claude Wild. Er nennt den Fall der Menschenrechtsaktivistin Yolanda Oquelì aus Guatemala. Sie setzt sich für die Anliegen der Urbevölkerung ein. Diese ist bedroht vom fortschreitenden Rohstoffabbau. Der couragierten Frau wurde in Guatemala der Prozess gemacht, wegen «illegaler politischer Aktivitäten».
«Die Schweiz war auch beim Prozess prominent dabei. Sie hat der Regierung damit gezeigt, dass sie schauen will, dass dieser Prozess korrekt abläuft.» Die Beschuldigungen gegen Yolanda Oquelì wurden schliesslich fallengelassen. Dass ausländische Botschaftsmitarbeiter im Gerichtssaal sassen, hat wahrscheinlich mitgeholfen.
Wie soll die Schweiz reagieren?
Kontakte zu Menschenrechtsaktivisten pflegen, diese auch an internationale Konferenzen einladen, ihnen helfen, wenn es Probleme gibt; so steht es auch in den Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die das Aussendepartement letztes Jahr erlassen hat.
Allerdings lassen diese Richtlinien auch einige Fragen offen. Zum Beispiel: Soll die Schweizer Diplomatie öffentliche Kritik üben, wenn Menschenrechtsaktivisten schlecht behandelt werden? «Für den einen Aktivisten ist es besser, diskret zu sein. Für einen anderen ist ein öffentliches Statement ein Schutz, der ihm das Leben retten kann.» Man müsse in jedem Einzelfall abwägen, was besser sei, sagt Claude Wild vom Aussendepartement.
Verärgert man so Regierungen?
Dazu kommt: Viele Regierungen sehen es nicht gerne, wenn ausländische Diplomaten, direkt oder indirekt, lokale Menschenrechtsaktivisten unterstützen. Und umgekehrt zögern Regierungen andere Staaten zu kritisieren, wenn wirtschaftliche Interessen im Spiel sind.
Trotzdem: Für viele Menschenrechtler ist es ein Schritt in die richtige Richtung, dass Länder wie die Schweiz und bald auch eine Organisation wie die OSZE Richtlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern haben.