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International Schärfere Auflagen für Unkrautvernichter Glyphosat

Der Pflanzenschutzwirkstoff Glyphosat ist weit verbreitet – und aufgrund möglicher krebserzeugender Wirkung äusserst umstritten. Nun hat die EU die Einsatzmöglichkeiten beschränkt. Etwa auf Spielplätzen oder in Parks soll das Mittel weniger eingesetzt werden.

Für das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat, das im Verdacht steht krebserregend zu sein, gelten in Europa künftig schärfere Auflagen. So müssen die EU-Staaten den Einsatz glyphosathaltiger Produkte etwa auf Spielplätzen oder in Parks so weit wie möglich einschränken.

Für die neuen Auflagen stimmten in Brüssel die Vertreter von 22 EU-Staaten. Deutschland, Griechenland, Österreich, Malta, Luxemburg und Schweden enthielten sich.

Bestimmte Beistoffe (POE-Tallowamine) sind in Zukunft verboten. Solche Stoffe verbessern die Aufnahme von Glyphosat durch Pflanzen, könnten Menschen aber schaden. Allerdings können die Staaten Übergangsfristen einräumen.

Studie in Arbeit

Die EU-Kommission hatte die Zulassung von Glyphosat Ende Juni – kurz vor Ablauf der geltenden Zulassung – eigenmächtig um anderthalb Jahre verlängert, nachdem ein entsprechender Vorschlag bei den EU-Mitgliedstaaten nicht die nötige Zustimmung gefunden hatte.

Glyphosat darf nun bis Ende 2017 in Europa eingesetzt werden. Bis dahin soll eine Studie der europäischen Chemikalienagentur Echa klären, ob der Wirkstoff krebserregend sein kann. Auf dieser Grundlage soll dann über die weitere Zulassung entschieden werden.

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