Schweden hätte lange Zeit gehabt, um mit Wikileaks-Gründer Julian Assange in London zu sprechen. Bis jetzt hat Schweden mit der Begründung darauf verzichtet, ein Verhör zu derart schwerwiegenden Vorwürfen könne juristisch sauber nur in Schweden selbst durchgeführt werden.
Es geht um die Wahrung des Gesichts
Doch jetzt muss es schnell gehen, denn Teile der Anschuldigungen verjähren in den kommenden zwei Wochen. Es handelt sich um die Beschuldigung zweier Frauen, dass Assange sie sexuell belästigt und genötigt habe. Im Falle einer Verjährung werden diese Beschuldigungen ad acta gelegt.
Für Schwedens Justiz geht es nun also um sehr viel – nicht zuletzt auch um eine Gesichtswahrung. Und deshalb bemüht sich die zuständige schwedische Staatsanwältin seit Monaten darum, Assange doch noch in London, wo er sich seit drei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft aufhält, zu befragen.
Doch nun stellt sich die Frage, ob auch Ecuador, das mit dem politischen Asyl für Assange selbst klar Stellung bezogen hat, an einer solchen Lösung Interesse hat.
Höchstrichterlicher Spruch im Herbst
Klar ist, Schweden muss sich nun sputen. Denn für eine einvernehmliche Kompromisslösung ist es längst zu spät – für Assange selber, Schwedens Justiz, Grossbritanniens Polizei und Ecuadors Diplomatie. Mit der Teilverjährung in der kommenden Woche wird sich der schwierige Knoten um Julian Assange wohl kaum lösen lassen.
Denn noch bis zum Jahre 2020 kann Schweden verlangen, Assange wegen der Vergewaltigungsvorwürfe befragen zu wollen – während die Staatsanwältin daran festhalten dürfte, wird das höchste Gericht Schwedens im Herbst entscheiden, ob dem jahrelangen Seilziehen ein Ende bereit werden soll.