Die Verhängung des Kriegsrechts hat die Situation in Thailand zunächst nicht verändert. Die beiden verfeindeten Lager kündigten die Fortsetzung ihres Kampfes um die politische Vorherrschaft an.
Auf den Strassen der Hauptstadt Bangkok ging das Leben aber ungeachtet dessen weiter seinen normalen Gang.
An einigen Strassenkreuzungen hielten Soldaten Wache.
«Land braucht neuen Gesellschaftsvertrag»
«Der politische Prozess ist fest in der Hand des Militärs», schildert Marc Saxer dem SRF die aktuelle Situation im Land. Die entscheidende Frage für die Zukunft sei aber, ob die Armee künftig als unpolitischer Schiedsrichter fungieren werde oder sich instrumentalisieren lässt und zum verlängerten Arm der alten Eliten wird, so der Mitarbeiter der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Momentan deute vieles auf ersteres hin. Denn «Thailands Armeechef hat angekündigt, mit einem Runden Tisch vermittelnd eingreifen zu wollen».
Kurzfristig könnte das zu einem Kompromiss zwischen den verfeindeten Elitenfraktionen führen, so Saxer. «Langfristig braucht es aber eine Neuverhandlung des Gesellschaftsvertrages, um das eher feudale politische System an die moderne Gesellschaft anzupassen.»
Protest: Ja, Protestzüge: Nein
«Wir müssen unseren guten Kampf fortsetzen», beschwor der Anführer der Regierungsgegner, Suthep Thaugsuban, seine Anhänger in einem Protestlager. «Wir müssen uns beeilen und die letzten Überbleibsel der Willkürherrschaft fortjagen», sagte Suthep. Gemeint war damit die 2011 gewählte Regierung.
Armeechef Prayuth Chan-ocha hatte die Fortsetzung der Demonstrationen erlaubt. Die Demonstranten dürfen aber keine Protestzüge abhalten.
Die Regierungsgegner versuchen seit November, die Regierung zu stürzen. Sie werfen ihr Korruption und Vergeudung von Staatsgeldern vor.
Verhängung des Kriegsrechts illegal?
Das Lager der Regierungsanhänger twitterte dagegen: «Unsere Vorgehensweise sind Gewaltlosigkeit und ziviler Ungehorsam.» Das Bündnis kampiert seit zwei Wochen am Stadtrand von Bangkok. Es hat Massenproteste angekündigt, sollte die Regierung aus dem Amt gezwungen werden.
Eine Gruppe unabhängiger Juristen bezeichnete unterdessen die Verhängung des Kriegsrechts als illegal und Verstoss gegen die Verfassung. Unter anderem verlange die Verfassung dafür ein königliches Dekret mit Unterschrift eines Ministers, und erlaube nur in dringenden Fällen eine alleinige Entscheidung des Militärs.