Von nun an ist Leugnen zwecklos: Die UNO kommt in einem gemeinsamen Bericht mit der internationalen Chemiewaffenbehörde OPCW zweifelsfrei zum Schluss: Mindestens zweimal setzte das Assad-Regime Chlorgas gegen die syrische Bevölkerung ein, im April 2014 und im März 2015. Beide Male in der hart umkämpften Provinz Idlib. In etlichen weiteren Fällen ist der Giftgaseinsatz noch nicht zweifelsfrei zuzuordnen; weitere Ermittlungen sind nötig.
Die Gasangriffe erfolgten, nachdem offiziell alle chemischen Kampfstoffe aus Syrien abtransportiert und vernichtet worden waren. Doch Chlorgas, das weltweit in grossen Beständen vorhanden ist und viele zivile, industrielle Anwendungen findet, gilt nicht als C-Waffe. Sein Einsatz gegen Menschen hingegen ist natürlich dennoch ein Kriegsverbrechen.
Auch IS setzte Gas ein
In mindestens einem Fall, so die UNO, griff der sogenannte «Islamische Staat» Menschen mit Senfgas an. Vermutlich erbeuteten die Jihadisten diese C-Waffen zuvor aus Regierungsbeständen.
Der Giftgas-Bericht soll nächste Woche dem Sicherheitsrat vorgelegt werden, ist aber nun vorab durchgesickert. Er setzt das mächtigste UNO-Gremium stark unter Druck. Denn die logische, ja zwingende Konsequenz müssten rasche, harte Sanktionen gegen das syrische Regime sein, wie sie etwa die amerikanische UNO-Botschafterin Samantha Power jetzt fordert.
Russland und China könnten Strafmassnahmen verhindern
Schon lange vor Veröffentlichung des Untersuchungsberichtes hatten westliche Länder die Chemiewaffenangriffe in der Mehrzahl den Truppen von Syriens Machthaber Baschar al-Assad zugeschrieben. Seine Regierung wies die Vorwürfe immer zurück.
Der UNO-Sicherheitsrat hatte angedroht, Strafmassnahmen gegen die Schuldigen zu beschliessen. Allerdings könnten das mit Assad verbündete Russland sowie China dies mit ihrem Veto verhindern.
Der Konflikt in Syrien wütet bereits seit dem Frühjahr 2011. Seitdem wurden mehr als 280'000 Menschen getötet.