2012 wollte sich der Startup-Unternehmer Terence Eden auf Piratebay umschauen, einer Webseite, die unberechtigt Filme zum Download anbietet. Doch statt der vertrauten Oberfläche zeigte sein Browser den Fehlercode 403 an.
Zahl gibt Hinweis auf das Problem
Solche Status Codes sollen helfen, die Ursache eines Problems zu eruieren; etwa, ob der Nutzer einen Fehler gemacht hat oder ob ein technisches Problem vorliegt.
Der bekannteste dieser Fehler hat die Nummer 404 («Not Found»). Er tritt immer dann auf, wenn eine Webseite oder ein Bild unauffindbar sind. Die Ursache kann ein Tippfehler bei der Eingabe der Adresse sein oder ein veralteter Link.
Bei Terence Eden steckte jedoch weder ein technisches Problem noch ein Fehlverhalten hinter der Fehlermeldung. Ein Gericht in England hatte kurz zuvor die Webseite Piratebay für illegal erklärt und die grossen Internetanbieter dazu verpflichtet, die Seite zu sperren. Die sehr allgemein gefasste Fehlermeldung 403 («Forbidden») verschleierte jedoch diese Ursache.
Zensur transparent machen
Das empfand Terence Eden als störend, wie er in einem Blogeintrag schilderte. Er schlug vor, für solche Fälle einen eigenen, präziseren Code einzuführen.
Der kanadische Informatiker Tim Bray nahm die Idee auf und reichte 2013 einen Vorstoss bei der IESG ein – einem der Gremien, das für die Standardisierung des Internets zuständig ist.
Er sei kein fanatischer Liberalist, meint Tim Bray im Gespräch: «Ich akzeptiere, dass wir mit Gesetzen leben und dass diese manchmal die freie Verbreitung von Information verhindern.» Doch wenn der Staat interveniere, dann sei das ein politischer Akt, der unbedingt als solcher transparent gemacht werden müsse – mit einem eigenen Fehlercode.
Tim Bray stiess mit dieser Idee auf Zustimmung. Im Februar 2016 veröffentlichte die IESG die Spezifikation zur neuen Fehlermeldung 451. Der Code soll immer dann angezeigt werden, wenn eine Webseite, ein Bild etwa oder ein Artikel aus juristischen Gründen nicht übertragen werden dürfen.
Tim Bray wünscht sich, dass über die Zahl 451 hinaus noch weitere Information mitgeliefert wird:
- Wer blockiert den Zugriff (Internetanbieter oder Betreiber der Webseite)?
- Aus welchen Gründen (Urheberrechtsverletzung oder Zensur)?
- Und warum betrifft es eine bestimmte Nutzerin (Alterseinschränkung oder Aufenthaltsort)?
451 steht noch am Anfang
Eine kurze Umfrage bei Schweizer IT-Spezialisten zeigt, dass der neue Fehlercode noch nicht bekannt ist.
Untersucht ein Gericht, ob eine Schweizer Webseite verbotene Inhalte anzeigt, so kann die Adresse vorübergehend blockiert werden. In einem Urteil kann das Gericht Anweisung geben, die Web-Adresse ganz aus dem Verzeichnis löschen. In beiden Fällen warnt der Browser, dass die Webseite nicht gefunden werden kann.
Nicht nur in der Schweiz vermisst man 451 noch im Alltag. Auch die grossen Internet-Konzerne wie Facebook, Twitter oder Google machen nicht transparent, ob ein bestimmter Inhalt aus rechtlichen Gründen nicht angezeigt wird.
Dahinter stecke wohl eher eine gewisse Trägheit als eine politische Absicht, vermutet Tim Bray. Als er in seiner Freizeit am neuen Fehlercode arbeitete, unterstützte ihn sein damaliger Arbeitgeber Google bei dem Vorhaben: Eine Anwältin des Konzerns beriet den Ingenieur und gab ihm wichtige Hinweise.
Neue Standards brauchen Zeit. Es ist deshalb gut möglich, dass der Fehler 451 in Zukunft öfter angezeigt wird.