Zum Inhalt springen

Panorama Pistorius darf auf Kaution nach Hause

Oscar Pistorius wurde der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Auf das genaue Strafmass muss er aber noch Wochen warten. Es soll ab dem 13. Oktober verkündet werden.

Die letzten Tage im Pistorius-Prozess

Richterin Thokozile Masipa sprach Oscar Pistorius in Pretoria der fahrlässigen Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp schuldig. Von drei weiteren Anklagepunkten – darunter Mord und illegalem Waffenbesitz – wurde der 27-Jährige freigesprochen.

Die Richterin legte das Strafmass wie erwartet noch nicht fest. Es wird ab dem 13. Oktober bekanntgegeben. In der Zwischenzeit können Staatsanwaltschaft und Verteidigung Gründe entweder für ein besonders hartes Urteil oder für mildernde Umstände vorlegen. Pistorius durfte unterdessen auf Kaution das Gericht verlassen und darf bis auf Weiteres in Freiheit bleiben.

«Viele Rechtsexperten in Südafrika sind der Meinung, dass das Urteil härter hätte ausfallen müssen», fasst SRF-Korrespondentin Christina Karrer das Echo vor Ort zusammen. Auch die Bevölkerung sei mehrheitlich empört und schockiert. «Viele können nicht begreifen, warum ausgerechnet Pistorius mit einem so milden Urteil davonkommt.»

Strafmass bleibt vorerst spekulativ

Für die Staatsanwaltschaft ist das Urteil eine Niederlage. Aus Sicht der Anklage tötete Pistorius seine Freundin Steenkamp absichtlich, als er in der Nacht zum Valentinstag 2013 in seinem Haus durch eine geschlossene Tür schoss.

Bei fahrlässiger Tötung gibt es keine Mindeststrafe. Pistorius könnte deshalb mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Im schlimmsten Fall drohen ihm allerdings noch immer bis zu 15 Jahre Haft.

Mit Blick auf Prozessverlauf und Urteilsbegründung meint Christina Karrer beim Strafmass eine Tendenz erkennen zu können. «Ich glaube nicht, dass sich Pistorius‘ Behinderung strafmildernd auswirken wird und gehe deshalb von einer mehrjährigen Haftstrafe für Pistorius aus.»

Richterin glaubt Einbrecher-Geschichte von Pistorius

Pistorius selbst nahm den Schuldspruch mit Fassung auf. Er zeigte kaum eine Regung. Nach Verlesung des Urteils schien er sich stattdessen leicht vor der Richterin zu verbeugen. Am Vortag hatte er wiederholt im Gerichtssaal geweint.

Der beinamputierte Paralympics-Star hat die Schüsse nie bestritten. Er argumentiert aber, hinter der geschlossenen Toilettentür einen Fremden vermutet und aus Panik vor dem vermeintlichen Einbrecher geschossen zu haben. Dem folgte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Langes Berufungsverfahren möglich

Pistorius darf wohl zunächst ins Haus seines Onkels zurückkehren, wo er seit seiner Freilassung auf Kaution im vergangenen Jahr wohnt. Nach der Verkündung des Strafmasses in wenigen Wochen könnte er laut südafrikanischen Rechtsexperten sofort in ein Gefängnis gebracht werden.

Dann müsste Pistorius erneut einen Antrag stellen, um auf Kaution freizukommen, bis ein mögliches Berufungsverfahren abgeschlossen ist. Das neue Verfahren könnte rund ein Jahr dauern.

Der Fall Pistorius – eine Chronologie in Bildern

Meistgelesene Artikel