Ein Beispiel: Der Solothurner Regierungsrat Peter Gomm sitzt im Verwaltungsrat der Swisslos Genossenschaft. Das Honorar von 9‘600 Franken fürs Jahr 2012 hat er der Staatskasse abgeliefert. Das zusätzlich ausbezahlte Sitzungsgeld von 1‘777 Franken hat er behalten dürfen.
Künftig muss Peter Gomm auch das Sitzungsgeld dem Kanton abgeben. So hat es der Kantonsrat am Mittwoch beschlossen. Der Rat hat damit auf die hohen Entschädigungen reagiert, welche der ehemalige Finanzdirektor Christian Wanner von der Alpiq erhalten (über 100‘000 Franken im Jahr 2012) und zusätzlich zu seinem Lohn als Regierungsrat behalten hatte.
Kein «Fall Wanner» im Aargau
Solothurner Regelung
Einen «Fall Wanner» gebe es im Aargau nicht, sagt Regierungssprecher Peter Buri, man bewege sich in anderen Dimensionen. Ein paar hundert bis wenige tausend Franken pro Jahr erhalten Aargauer Regierungsräte als Sitzungsgeld, beispielsweise von der Axpo oder der Kantonalbank.
Eigentlich müssten die Aargauer Regierungsräte ein Teil des Sitzungsgelds abliefern, wenn nämlich die Sitzung ausserhalb ihrer Arbeitszeit stattfindet. Was aber ist die Arbeitszeit eines Regierungsrates? Das ist nicht klar geregelt, und deshalb dürfen sie eben alle Sitzungsgelder behalten, argumentiert Regierungssprecher Peter Buri.
Solothurner Politiker haben am Mittwoch in der Debatte zur «Lex Wanner» gerade umgekehrt argumentiert. Ein Regierungsrat verdiene gut genug (Solothurn: 270‘000, Aargau: 300‘000 Franken), im Lohn seien auch Zusatzbelastungen wie Mittags- und Abendeinsätze bereits abgegolten, die Sitzungsgelder deshalb abzuliefern.