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Karten verschiedener Krankenkassen.
Legende: Im Aargau sollen die Verbilligungen an die Prämien für die Krankenkassen nicht mehr nach dem Giesskannen-Prinzip verteilt werden. Keystone

Aargau Solothurn Aargau strafft System der Prämienverbilligungen

Die Praxis bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien wird im Kanton Aargau reformiert. Der Grosse Rat hat am Dienstag die entsprechende Vorlage endgültig gutgeheissen. Das Geld soll bedarfsgerechter als heute verteilt werden. Der Kanton will bis zu 25 Millionen Franken pro Jahr sparen.

Das Parlament hiess das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung nach zweiter Lesung mit 118 zu 11 Stimmen gut. Das Gesetz soll per 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Im Grundsatz sprachen sich alle Parteien für die vom Regierungsrat vorgelegte Revision aus. Die bürgerlichen Parteien forderten, dass die Ausgaben für die Prämienverbilligung nicht weiter steigen dürften. Auf der anderen Seite bemängelte die SP, dass der Aargau den kantonalen Anteil an die Verbilligung reduziere.

Information für Anspruchsberechtigte

Heftige Diskussionen löste ein Antrag der SVP aus. Die Partei forderte, dass die Sozialversicherung Aargau (SVA) die möglicherweise Anspruchsberechtigten neu nicht automatisch informieren soll. Derzeit verschickt die SVA einmal pro Jahr ein allgemeines Flugblatt an alle Haushalte.

Ein SP-Sprecher hielt fest, bei der Prämienverbilligung handle es sich nicht um staatliche Almosen, sondern um einen Anspruch. Es dürften nicht Rechte verschwiegen werden, um Kosten zu sparen. Der Kanton müsse eine gewisse sozialpolitische Verantwortung übernehmen.

Regierungsrätin Susanne Hochuli (Grüne) sagte, alle Kantone hätten eine Informationspflicht. Es gebe Kantone, welche die Verbilligung automatisch ausrichten würden. Die Prämienverbilligung gehe direkt zu den Krankenkassen. Der Grosse Rat lehnte die SVP-Forderung mit grosser Mehrheit ab. Die Information für die Anspruchsberechtigten wird damit verbessert.

Steuerabzüge werden gestrichen

Das Parlament bestätigte seinen früheren Entscheid, dass das massgebende Einkommen für die Verbilligung anders als heute berechnet wird. Unterhaltskosten für die Liegenschaft, Beiträge an die zweite Säule (Pensionskasse) und an die dritte Säule (private Vorsorge) werden bei der Berechnung des Einkommens nicht mehr ins Gewicht fallen. Derzeit gibt es Personen, die ihre Steuerabzüge so stark optimieren, dass sie trotz eines guten Einkommens Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben.

Das Gesetz bringt auch eine Meldepflicht mitsamt Sanktionen für Bezüger von Verbilligungen. Diese müssen sich künftig bei den Behörden melden, wenn sich das Erwerbseinkommen um 20 Prozent oder mindestens 20'000 Franken verbesserte.

Kanton will sparen

Der Kanton will mit dem Umbau der Prämienverbilligung nicht zuletzt Geld sparen. Im Jahr 2018 sollen bis zu 25,9 Millionen Franken eingespart werden. Darin eingerechnet sind rund 13 Millionen Franken, die bereits aufgrund der Erhöhung des Einkommenssatzes seit Anfang Jahr eingespart werden.

Der Grosse Rat hatte letztes Jahr beschlossen, den Prozentsatz für die Berechnung der Verbilligung um 0,5 Prozentpunkte auf 11,5 Prozent anzuheben. Das Parlament wird künftig jedes Jahr über die Höhe des Kantonsbeitrages entscheiden.

Im Aargau erhielten 2014 rund 180'000 Personen die Prämien verbilligt. Die Gesamtsumme betrug 292 Millionen Franken. Der Kantonsbeitrag lag bei 117 Millionen Franken – 175 Millionen Franken steuerte der Bund bei.

Schwarze Liste wird präzisiert

Die seit Juli 2014 bestehende schwarze Liste über säumige Prämienzahler wird weitergeführt. Die Namen von rund 8000 Personen stehen derzeit auf der Liste. Die Gemeinden können die Betroffenen künftig zu einem Gespräch einladen, um Druck ausüben zu können.

Der Kanton schätzt die Kosten für nicht bezahlte Krankenkassenprämien in diesem Jahr auf 18 Millionen Franken. Bislang rechnete er mit 11,4 Millionen Franken. Seit 2012 hat die öffentliche Hand 85 Prozent der ungedeckten Kosten zu bezahlen.

Wer auf der schwarzen Liste steht, ist mit einem Leistungsaufschub belegt. Dies bedeutet, dass die öffentliche Hand einzig bei medizinischen Notfällen die Kosten bezahlt.

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