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Kantonale Abstimmung Aargauer IV-Rentner müssen nicht mehr von ihrem Vermögen hergeben

IV-Rentner müssen im Aargau bei einem Heimaufenthalt doch nicht mehr von ihrem Vermögen hergeben. Das war das Vorhaben der Aargauer Regierung. Sie wollte damit rund 4,8 Millionen Franken sparen. Aber das Volk steht nicht dahinter.

Vermögensverzehr Ergänzungsleistungen

Kanton Aargau: Änderungs Ergänzungsleistungsgesetz: Anhebung des Vermögenverzehrs bei Ergänzungsleistungen zur IV

  • JA

    47.6%

    79'612 Stimmen

  • NEIN

    52.4%

    87'774 Stimmen

Die Fakten zur Vorlage:

  • Bisher mussten IV-Rentner mit Ergänzungsleistungen pro Jahr 1/15 (6,6 Prozent) ihres Vermögens an die Heimkosten bezahlen. Neu sollte dieser Anteil auf 1/5 (20 Prozent) erhöht werden. Das passiert nun nicht.
  • Die Aargauer Regierung rechnete mit einem Sparpotential von 4,8 Millionen Franken in den nächsten 3 Jahren (2017: 2,8 Mio; 2018: 1,5 Mio.; 2019 0,5 Mio. CHF).
  • Im gesamten Kanton Aargau wären nur 415 Personen von der Änderung betroffen gewesen.
  • Im Grossen Rat wurde die Änderung mit einer Stimme Unterschied knapp angenommen. Die Gegenstimmen kamen vor allem von der SVP und der SP.
  • Das Volk stimmt nun mit 52,4 Prozent Nein gegen die geplante Änderung.

Um die Aargauer Finanzen wieder ins Lot zu bringen, will der Kanton Aargau Massnahmen ergreifen – entweder Mehreinnahmen generieren oder Ausgaben senken. Total schnürte die Regierung über 100 Massnahmen, über vier Vorschläge musste das Stimmvolk entscheiden.

Rentner
Legende: IV-Rentner können sich entspannen. Ihr Vermögen wird nicht mehr belastet als bisher, wenn sie in ein Heim müssen. Colourbox

Der Entscheid in Sachen Vermögensverzehr der IV-Rentner mit Ergänzungsleistungen war für die Stimmbürger nicht einfach, weil er ein Dilemma bedeutet:

Soll der Kanton Geld sparen mit dem Risiko, dass es dadurch zu tragischen Einzelschicksalen kommt? Oder soll er weiterhin in Kauf nehmen, dass auch Personen staatliche Unterstützung erhalten, die nicht zwingend darauf angewiesen sind?

Ablehnung aus verschiedenen Gründen

Am Schluss haben sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für die IV-Rentner und gegen den Regierungsvorschlag entschieden. Damit folgt das Stimmvolk den Argumenten von SVP und SP, welche die Sparmassnahme im Grossen Rat abgelehnt hatten – wenn auch aus verschiedenen Gründen.

Von Seiten der SVP gab es generelle Vorbehalte, wenn es darum geht, dass der Staat auf das Vermögen und Ersparte der Bürger zugreift. Aus dieser Optik lehnte eine Mehrheit der SVP-Grossräte den höheren Vermögensverzehr für die Finanzierung des Aufenthaltes im Pflegeheim ab.

Bei der SP hingegen spielte eher das Argument eine Rolle, dass man nicht auf dem Buckel der Schwachen sparen solle. Wenn IV-Bezüger für die Finanzierung des Pflegeheimes stärker zu Kasse gebeten würde, dann widerspricht das in diesem Sinne den sozialdemokratischen Ansichten.

Die Stimmbeteiligung lag bei dieser Vorlage bei gut 42 Prozent. Die Vorlage zum Vermögensverzehr ist wie jene zum Berufswahljahr abgelehnt. Zwei von vier Entlastungsmassnahmen kamen damit beim Volk nicht durch.

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