Spreitenbach hat im Budget für das nächste Jahr einen Posten von 27'000 Franken bei der Sozialhilfe vorgesehen. Das Geld geht aber nicht an arme Einwohner, sondern an den Kanton Aargau.
Die Gemeinde bezahlt damit die Kontrollen des kantonalen Sozialdienstes. Seit 2010 finden diese Kontrollen statt. Und sie sollen auch weiterhin stattfinden. Gemeindeammann Valentin Schmid ist vom Nutzen überzeugt: «Früher mussten wir dafür eine private Firma anstellen. Und Kontrollen waren nur möglich, wenn ein konkreter Verdacht für Missbrauch bestand. Der kantonale Sozialdienst macht nun aber bei allen Neuanmeldungen eine Überprüfung vor Ort.»
Präventive Wirkung
In Spreitenbach ist die Zahl der Sozialhilfebezüger seit einiger Zeit stabil. Valentin Schmid führt das unter anderem auf die Kontrollen des Kantons zurück. «Diese wirken präventiv.»
Ob die Gemeinde dank den Kontrollen aber tatsächlich Geld spart, lässt sich nicht fesstellen. Dazu müsste man als Vergleichsgrösse eine genau gleich Gemeinde haben mit den gleichen Sozialfällen, aber ohne Kontrollen. Und diese Vergleichsgrösse zu finden, ist gar nicht möglich.
Spreitenbach ist eine von vielen Gemeinden, die ihre Anträge für Sozialhilfe vom Kanton kontrollieren lässt. 2007 starteten die Kontrollen als Pilotprojekt. Unterdessen sind sie institutionalisiert und über 100 Gemeinden, d. h. die Hälfte der Aargauer Gemeinden, lassen die Kontrollen durchführen.
Die Kontrolleure des Kantons tauchen unangemeldet bei den potenziellen Sozialhilfeempfängern auf. In deren Gegenwart inspizieren sie Haus oder Wohnung und überprüfen die finanzielle Situation der Gesuchsteller. Anschliessend schreiben sie einen Bericht.
Kommission hat letztes Wort
Der Kontrolleur selber entscheidet nicht darüber, ob jemand Sozialhilfe erhält oder wie viel. Sein Bericht geht in Spreitenbach an die Sozialkommission. Diese entscheidet dann, ob jemand Sozialhilfe bekommt und in welchem Umfang. Valentin Schmid: «Dank dem Bericht des Kontrolleurs hat die Kommission überhaupt eine effektive Grundlage für ihren Entscheid.»