Zum Inhalt springen

Aargau Solothurn «Anna» ist zurück in Mexiko: «So schonend wie möglich»

Das in den Medien als «Anna» bekannte 9-jährige Mädchen aus dem Kanton Aargau ist zurück in Mexiko. Die Aargauer Behörden teilen am Dienstag mit, das Mädchen sei mit ihrer Mutter nach Mittelamerika zurück gereist. Man habe das Kind «so schonend wie möglich» behandelt.

Der traurige Streit um ein Mädchen im Aargau ist vorerst zu Ende: Das Kind sei mit seiner Mutter nach Mexiko ausgereist, meldet das zuständige Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI). Die beiden seien auf der Fahrt zum Flughafen von einem Vertreter des Departements, einem Anwalt und einer Betreuerin begleitet worden.

Audio
«Anna» musste zurück: Die Behörden erklären sich (14.7.2015)
01:45 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 45 Sekunden.

Hans-Peter Fricker, Generalsekretär des DVI, erklärt gegenüber Radio SRF: «Man hat dem Kind natürlich angemerkt, dass es ein schwieriger Moment ist. Aber man merkte auch, dass es genügend stark ist, um diesen Moment bewältigen zu können.»

Zuvor hatten das Obergericht des Kantons Aargau und das Bundesgericht je zwei Mal darüber entschieden, dass das Mädchen zu seiner Mutter nach Mexiko zurück müsse. Beschwerden des Schweizer Kindsvaters gegen die Rückführung wurden abgewiesen. Die Gerichte hätten sich dabei unter anderem auf ein kinderpsychiatrisches Gutachten abgestützt.

Abschied von der Schweiz

Vor der Abreise habe sich das Kind von seinem Vater sowie von seinem Lehrer und seinen Klassenkameraden persönlich verabschieden können, heisst es weiter in der Mitteilung. Von anderen engen Angehörigen habe es sich telefonisch verabschiedet.

Politische Folgen?

Box aufklappen Box zuklappen

Die Schweizer Familie des Mädchens hat sich an die Aargauer SP-Nationalrätin Yvonne Feri gewandt und verlangt politische Konsequenzen. Feri erklärt gegenüber SRF, sie habe noch keine konkreten Pläne für Vorstösse. Sie müsse noch Gespräche führen. Grundsätzlich hält Feri das bestehende Gesetz für tauglich, es hapere aber bei der Umsetzung.

«Das war im Gerichtsentscheid nicht zwingend vorgesehen», betont Hans-Peter Fricker. «Aus unserer Sicht aber war es sehr wichtig, vor allem auch im Interesse des Kindes und des Vaters.»

Verschiedene Mediations- und Vermittlungsversuche zwischen den Eltern seien gescheitert, hält das Departement des Innern fest. Die Behörden müssten das Gesetz befolgen, betont Hans-Peter Fricker zudem. «Wir haben versucht, das so schonend wie möglich zu machen für das Kind.»

Das Mädchen lebte seit Geburt mit seinen beiden Eltern in Mexiko zusammen. Im Oktober 2013 trennten sich die Eltern. Sie hatten von den mexikanischen Behörden ein gemeinsames Sorgerecht erhalten, die Obhut liegt aber bei der Mutter.

Langer Streit nach den Ferien

Im Juni 2014 kam das Mädchen zu seinem Vater in die Ferien in die Schweiz. Nach den Ferien brachte der Vater das Mädchen nicht nach Mexiko zurück. Er macht Sicherheitsbedenken geltend: In der Heimatstadt der Mutter tobe ein gefährlicher Drogenkrieg. Die Mutter wehrte sich juristisch gegen diesen Entscheid.

Bekannt wurde der Fall durch die Berichterstattung der Sendung «Rundschau» von SRF. Diese berichtete auch darüber, dass die Grossmutter des Kindes sich nach Frankreich absetzte, um die Rückführung nach Mexiko zu verhindern. Gegen die Grossmutter und den Vater laufen aktuell Strafuntersuchungen.

Der Vater darf aber weiterhin Kontakt zu seinem Kind haben und dieses auch sehen. Laut dem Kanton Aargau gibt es kein Kontaktverbot. Ob künftige Treffen zustande kommen und wie diese aussehen werden, das liegt allerdings im Ermessen der Betroffenen, also auch der Mutter.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel