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Aargau Solothurn Definitiv grünes Licht für Aarauer Fussballstadion

Das Bundesgericht hat den Weg frei gemacht für das neue Fussballstadion in Aarau. Der Gegner des geplanten Neubaus ist in Lausanne ein weiteres Mal abgeblitzt. Das höchste Gericht wies ein Revisionsgesuch ab und trat auf das Ausstandsgesuch und auf das Berichtigungsgesuch nicht ein.

Urteil gültig

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Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Jetzt könnte der Stadiongegner nur noch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg ziehen. Dieser kann zwar Entscheide des Bundesgerichts beanstanden, diese aber nicht aufheben. Wird ein Rekurs gutgeheissen, dann müsste man beim Bundesgericht wieder ein Revisionsgesuch einreichen.

Mit den Gesuchen hatte der Stadiongegner ein Bundesgerichts-Urteil vom 18. Mai umstossen wollen. Das Bundesgericht hatte damals die Beschwerde des Mannes gegen die Baubewilligung abgewiesen und damit den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau bestätigt.

Das Ausstandsbegehren richtete sich gegen die drei Bundesrichter und den Gerichtsschreiber, die am Entscheid vom 18. Mai mitgewirkt hatten.

Der Umstand, dass einzelne Bundesrichter in einem früheren Verfahren zu Ungunsten des Gesuchstellers und nach dessen Auffassung fehlerhaft entschieden haben, stelle keinen Ausstandsgrund dar, befanden die Richter in Lausanne.

Urteil ist verständlich, sagen Richter

Auch auf das Berichtigungsgesuch traten die Richter nicht ein. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern das Dispositiv des Urteils vom 18. Mai unklar, unvollständig oder zweideutig sein oder mit der Begründung in Widerspruch stehen solle, heisst es in dem am Dienstag veröffentlichten Entscheid.

Baubeginn verzögert

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Legende: Keystone

Der Stadtrat von Aarau hatte die Baubewilligung für das Stadion im Mai 2014 erteilt. Der Spatenstich für das Projekt war ursprünglich für Herbst 2014 geplant gewesen. Der Stadiongegner, ein Anwohner, verhinderte seither mit Beschwerden und Einsprachen, dass mit dem Bau begonnen werden kann.

Der Beschwerdeführer hatte bei seinem Gang durch die Instanzen die Doppelnutzung eines Personal-Parkhauses bei Grossanlässen im Stadion kritisiert.

Das Bundesgericht war in seinem Urteil vom 18. Mai der Auffassung, dass es zu 7200 zusätzlichen Fahrten pro Jahr kommen werde. Umgerechnet seien dies 20 Mehrfahrten pro Tag. Dies bewirke keine wahrnehmbare Lärmzunahme.

Die Bundesrichter rechneten zudem vor, dass es auch beim Ausstoss von Stickstoffdioxid nicht zu grossen Auswirkungen im Bereich der Wohnstrasse des Beschwerdeführers kommen werde.

Der Stadtrat Aarau habe vom Entscheid Kenntnis genommen, sagte Stadtrat Lukas Pfisterer am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Das Bundesgericht habe mit den Gesuchen kurzen Prozess gemacht. Es brauche jetzt von Seiten der Behörden keinen formellen Entscheid mehr.

Stadion für 10'000 Zuschauer geplant

Das 10'000 Plätze zählende Fussballstadion Torfeld-Süd kostet 36 Millionen Franken. Im Mantel des neuen Stadions sollen Einkaufszentrum, Büros, Wohnungen und Gewerberäume untergebracht werden. Zusammen mit dem neuen Fussballstadion entsteht im Quartier Torfeld Süd für 170 Millionen Franken ein völlig neuer Stadtteil.

Leidensweg des Stadionprojekts

Wann genau gebaut wird, ist noch nicht klar. Anfang Juni 2016 sagte Bauherrin HRS Real Estate auf Anfrage von Radio SRF, man müsse das Projekt noch einmal überprüfen. Vielleicht seien Anpassungen notwendig wegen neuer Vorschriften und Auflagen nötig.

Dies werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass noch keine Angaben über den Baubeginn gemacht werden könnten, sagte HRS am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

(Bildnachweis Front: zvg/Mobimo AG)

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