Der Mann war im Mai aus der psychiatrischen Klinik Königsfelden ausgebrochen und nach Deutschland geflohen. Nach seiner Auslieferung an die Schweiz wurde er für die Weiterführung der FU wieder nach Lenzburg verlegt. Dort war er bereits einmal untergebracht.
Der Verurteilte legte gegen die Weiterführung der FU Beschwerde ein. Er verlangte die Aufhebung oder zumindest die Verlegung nach Königsfelden.
Das Bundesgericht hat am Donnerstag mit 5 zu 4 Stimmen entschieden, dass der Verurteilte vorläufig in der JVA bleiben muss. Weil er noch nicht therapieeinsichtig sei, was sich auch durch die Flucht aus Königsfelden gezeigt habe, sei eine Verlegung dorthin nicht angezeigt.
Deshalb werden die bereits bei der ersten Unterbringung in Lenzburg aufgegleisten Therapien dort wieder aufgenommen und weitergeführt. Erst wenn eine Krankheitseinsicht vorhanden ist, soll der 23-Jährige verlegt werden.