Begrenzung Pendlerabzug
Kanton Aargau: Änderung Steuergesetz: Begrenzung Pendlerabzug auf CHF 7000
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JA
106'514 Stimmen
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NEIN
68'863 Stimmen
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Pendlerabzug bei den Steuern wird im Aargau neu auf 7000 Franken pro Jahr begrenzt.
- So können Kanton und Gemeinden je 10 Millionen Franken Steuern zusätzlich einnehmen.
- Der Entscheid der Stimmbürger war deutlich, die Vorlage wurde mit über 60 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
- Konkret: Autofahrer könnten einen Arbeitsweg von 45,4 Kilometern (Hin- und Rückfahrt) mit einem Ansatz von 70 Rappen pro Kilometer abziehen. Für Pendler, die ausschliesslich die Bahn benutzen, ändert sich nichts.
Um die Aargauer Finanzen wieder ins Lot zu bringen, muss der Kanton Aargau Massnahmen ergreifen - entweder Mehreinnahmen generieren oder Ausgaben senken. Total sind es über 100 Massnahmen, die getroffen wurden. Über vier Vorlagen musste das Stimmvolk entscheiden.
Der Pendlerabzug wird also begrenzt. Diese Entlastungsmassnahme kam beim Volk sehr deutlich durch. Die Reaktionen sind unterschiedlich.
Für Robert Obrist (Grüne) hat diese Massnahme gleich zwei gute Auswirkungen: Einerseits bringt sie dem Kanton und den Gemeinden Mehreinnahmen, andererseits motiviert sie zum Pendeln mit dem öffentlichen Verkehr.
Wir konnten die Aargauer nicht genug überzeugen.
Die Gegner, darunter die FDP, finden, man hätte die Bevölkerung zu wenig davon überzeugt, dass ein Pendlerabzug eher schadet. Silvan Hilfiker (Grossrat FDP) betont im Interview mit Radio SRF, dass die Begrenzung des Pendlerabzugs die Falschen belaste: «Die Begrenzung bestraft jene Berufstätige, die wegen Schichtarbeit auf das Auto angewiesen sind, oder die gar keinen Anschluss an den öffentlichen Verkehr haben».