Im Aargau gilt weiterhin ein Feuerverbot in und rund um die Wälder. Der Waldboden sei ausgetrocknet und die Brandgefahr gross, teilte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Montag mit.
Offene Feuer und Feuerwerk mit weniger als 200 Meter Abstand zum Waldrand sind im Aargau ab Dienstag verboten. Davon ausgenommen sind die von einer Gemeinde verantworteten 1.-August-Feuer und die Feuerwerksplätze, die von Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Notwendig sind jedoch Sicherheitsvorkehrungen, wie etwa eine einsatzbereite Feuerwehr.
Warten auf Regen
Das Grillieren im Siedlungsgebiet ist wie bisher erlaubt. Die Verbote und Auflagen bleiben gemäss DGS bis auf weiteres in Kraft. Sie würden erst nach ergiebigen Niederschlägen aufgehoben.
Weitere Kantone haben ähnliche Feuerwerksregelungen erlassen. Unter Auflagen erlauben die Kantone Solothurn, Zürich, Bern und die beiden Basel Feuerwerke am 1. August.