Für ihn sei es der erste Kontakt überhaupt mit Fahrenden gewesen, erzählt Adrian Holliger im Gespräch mit Radio SRF. «Ich war schon ein bisschen skeptisch, als die Männer mit den französischen Autokennzeichen vorgefahren sind», gibt Holliger zu. Sie hätten dann aber von Anfang an einen guten Eindruck gemacht.
Infoblatt und Mustervertrag vom Kanton
Schon einige Tage bevor sie mit dem ganzen Tross anrückten, fragte der Chef der Gruppe bei Holliger an, ob sie sich auf seinem Land niederlassen dürften. Der Bauer war erst verunsichert und wollte sich das überlegen. Er erkundigte sich bei der Gemeinde Dintikon und bei der Regionalpolizei.
Zwar sei man auf der Gemeinde auch zurückhaltend gewesen, aber eine spezielle Bewilligung sei nicht nötig, hiess es dort. Der Gemeindeschreiber gab Bauer Holliger ein neues Merkblatt des Kantons Aargau, das den Umgang mit Spontanhalten von Fahrenden regelt, sowie einen Mustervertrag für die Landvermietung.
Als die Fahrenden erneut bei ihm auftauchten, habe er mit ihnen alles besprochen. «Ich habe klar gesagt, was ich will und auch, was ich nicht will», sagt Holliger. Die Fahrenden waren einverstanden und man wurde vertragseinig. Der Mietpreis wurde im Voraus bezahlt und die rund 20 Wohnwagen fuhren aufs Feld.
Es lohnte sich zweifach
Den genauen Mietpreis müsse man ja nicht unbedingt verraten, findet Holliger. Allerdings ist es ein lohnendes Geschäft: «Ich hätte in der Landwirtschaft niemals in dieser Zeit dieses Geld verdienen können.»
Zusätzlich hätten die über 50 Fahrenden fast täglich in seinem Hofladen eingekauft, was natürlich auch ein Zusatzverdienst war. Bei dieser Gelegenheit gab es auch immer wieder Kontakte zwischen dem Bauern, seiner Frau und den Fahrenden. Das habe wohl auch für ein gutes Auskommen gesorgt.
Klar sagen, was geht und was nicht
Damit es mit den Fahrenden funktioniert, brauche es wohl schon die klaren Regeln, findet Adrian Holliger. Er hätte gleich zu Beginn abgemacht, wie es mit dem Toi-Toi-WC und dem Abfall läuft. Damit der Kehricht nicht einfach aufs Feld fliegt, hat der Bauer einen Kipper bereitgestellt. Hier entsorgen die Fahrenden den Hausabfall, Holliger fährt es zur Entsorgung und die Fahrenden zahlen die Rechnung.
«Man kann natürlich nicht einfach das Land vermieten und die Leute dann ein, zwei Wochen wursteln lassen, das gibt sicher Probleme», zeigt sich Holliger überzeugt. Es brauche Kontakt und Begleitung und auch eine gewisse Kontrolle, schon nur damit man selber ein gutes Gefühl hat und keine bösen Überraschungen erlebt.
Schwarze Schafe sorgen für Ärger
Bis jetzt hätte er auch stets ein eher negatives Bild von den Fahrenden im Kopf gehabt, gibt der Bauer zu. Mit der Gruppe aus Frankreich, die nun zwei Wochen auf seinem Land zu Gast war, sei er aber sehr zufrieden. Es gab keine grösseren Probleme oder Umtriebe.
Spontanhalte für Fahrende
Für diese Gruppe würde er seine Hand ins Feuer legen, meint Holliger. «Sie dürfen sicher wiederkommen». Allerdings – und das weiss der Bauer auch aus den Gesprächen, die er in den letzten zwei Wochen mit den Fahrenden geführt hat – es gibt auch schwarze Schafe unter den Fahrenden. Die Gruppe die bei Holliger war, gehört aber definitiv dazu.
Kanton erfreut über Praxistest des Merkblattes
In Dintikon wurde das Merkblatt des Kantons Aargau zum ersten Mal verwendet. Man sei erfreut über den gelungenen Praxistest, sagt Bernhard Fischer von der Fachstelle Fahrende beim Kanton. «Genau für solche Fälle haben wir das Merkblatt entwickelt. Es soll helfen, einen friedlichen Aufenthalt der Fahrenden zu ermöglichen und Probleme zu vermeiden.»
Für viele Landwirte sei es neu, dass sie direkt von Fahrenden für einen temporären Standplatz angefragt würden, so Fischer. Mit dem Merkblatt sollen sie unterstützt werden. Mit Fällen wie in Dintikon könne der Kanton Erfahrungen sammeln, um die Informationen und den Muster-Mietvertrag gegebenenfalls anzupassen.