Der Kanton Solothurn wehrt sich vor Gericht gegen den Entscheid der Egerkinger Baukommission. Kanton und Gericht bestätigen eine entsprechende Meldung von Radio 32. Die Baukommission Egerkingen hatte alle eingegangenen Einsprachen gegen das Baugesuch für ein Asylzentrum in der Fridau gutgeheissen. Dagegen wehrt sich der Kanton nun vor dem Verwaltungsgericht.
Verwaltungsgericht muss Einsprachen prüfen
Nun soll das Verwaltungsgericht klären, ob die Einsprachen gegen die Umnutzung der Klinik auch legitim sind. Dies erklärte das Verwaltungsgericht auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn von Radio SRF. Unter anderem haben die Einsprecher in Egerkingen die Angst geäussert, Egerkingen könnte mit dem Asylzentrum an Attraktivität und Sicherheit verlieren.
Das Gericht soll nun klären, ob eine solche Begründung legitim ist oder nicht, also ob eine solche Angst jemanden überhaupt zur Einsprache berechtigt. Der Kanton erachtet damit die Einsprachebegründungen als fragwürdig. Er argumentiert, die Umnutzung der Klinik sei zonenkonform und entspreche allen Vorschriften. Das Amt für soziale Sicherheit selbst gibt keine Details zur Beschwerde bekannt. Es sei ein laufendes Gerichtsverfahren, heisst es auf Anfrage.
Nun kann die Baukommission Egerkingen Stellung nehmen. Danach fällt das Gericht ein schriftliches Urteil. Eine Verhandlung gibt es in solchen Fällen nicht.