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Aargau Solothurn Möhlin: 12 Jahre Gefängnis für Tötung der Ehefrau

Ein 45-jähriger Mann, der seine Ehefrau an Pfingsten 2013 in Möhlin brutal umbrachte, ist wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt worden. Das Bezirksgericht Rheinfelden ordnete am Mittwoch für den Täter auch eine vollzugsbegleitende Massnahme an.

Der geständige Mann hatte die seit November 2012 getrennt von ihm lebende Ehefrau am Pfingstmontag 2013 in deren Wohnung in Möhlin getötet. Er schlug den Kopf der 38-jährigen Frau gegen die Wand und gegen den Boden. Die Frau starb an den Folgen eines schweren Schädelhirntraumas.

Schild am Bezirksgericht Rheinfelden
Legende: Das Bezirksgericht Rheinfelden schickt den Täter für 12 Jahre hinter Gitter, verurteilt ihn aber nicht als Mörder. Stefanie Pauli/SRF

Vor der Tat hatte der Mann seine Frau auf der Social-Media-Plattform Facebook ausspioniert. Er eröffnete unter fingiertem Namen ein Profil. Er gab sich als Facebook-Freundin aus und erschlich sich auf diese Weise das Vertrauen der Frau. Der Mann litt gemäss einem psychiatrischen Gutachten an verschiedenen psychischen Störungen.

Das Bezirksgericht Rheinfelden hatte den Fall in der vergangenen Woche verhandelt. Der Angeklagte schwieg vor Gericht. Er hatte sich in einer früheren Einvernahme als «sehr eifersüchtig» bezeichnet. Die Staatsanwältin forderte für den Mann eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und eine vollzugsbegleitende ambulante Massnahme. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und wollte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Gericht sieht keinen geplanten Mord

Das Bezirksgericht Rheinfelden blieb mit seinem Urteil deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Es liege kein kaltblütig geplanter Mord vor, sagte die Gerichtspräsidentin am Mittwoch bei der Eröffnung des Schuldspruchs. Die Mehrheit des fünf Mitglieder zählenden Gerichtes habe dies so entschieden.

Der Mann sei innerlich zerrissen gewesen, hiess es weiter. Der Portugiese habe zwar auch aus Eifersucht gehandelt. Es könne jedoch nicht gesagt werden, dass er aus krassem Egoismus und besonderes skrupellos gehandelt habe.

Dies wäre eine Voraussetzung für die Verurteilung wegen Mordes gewesen. Kurz vor der Tat war der gemeinsame Sohn des Paares dem Mann zugesprochen worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann befindet sich seit Januar 2014 im vorzeitigen Strafvollzug. Am Tag der brutalen Tat hatte sich der Mann auf dem Polizeiposten Rheinfelden gemeldet. Er gab an, seine Frau getötet zu haben. Die darauf ausgerückte Polizeipatrouille und ein Ambulanzteam konnten in der Wohnung in Möhlin nur noch den Tod der Ehefrau feststellen.

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