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Hinweisschild auf die Psychiatrische Klinik Solothurn, wo fürsorgerische Unterbrinungen stattfinden.
Legende: Aargauer Amtsärzte sind nicht mehr zuständig für fürsorgerische Unterbringungen in eine Klinik. Bähram Alagheband/SRF

Aargau Solothurn Neue Regelung für fürsorgerische Unterbringung im Aargau

Eine Person muss gegen ihren Willen in ein Heim eine Klinik eingewiesen werden – diese fürsorgerische Unterbringung ist ein schwerer Eingriff in die persönlich Freiheit. Für die Abklärungen sind im Aargau die Amtsärzte zuständig. Es gibt aber immer weniger Amtsärzte, es braucht darum Ersatz.

Die Abklärungen sollen im Kanton Aargau die «Mobilen Ärzte» übernehmen, erklärt Kantonsarzt Martin Roth, schlägt die Regierung vor. Amtsarzt sei heutzutage keine gefragte Position mehr – unter anderem wegen ungeplanten Einsätzen mitten in der Nacht oder wegen des Pikett-Dienstes.

«Normale» Ärzte wollen lieber nicht

Die Regierung habe deshalb die «Mobilen Ärzte» damit beauftragt, von den Amtsärzten ab Anfang 2017 die Abklärungen rund um die fürsorgerische Unterbringung zu übernehmen.

Weiterhin soll es möglich sein, dass Kaderärzte in Spitälern ihre Meinung abgeben. Dazu kommt, dass jeder niedergelassene Arzt im Aargau – also alle praktizierenden Ärzte – die Abklärungen auch machen dürfen. Kantonsarzt Roth rechnet aber damit, dass diese das Angebot nicht oft annehmen.

Anders als in vielen Kantonen der Deutschschweiz habe es im Aargau keine Tradition, dass die «normalen» Ärzte zuständig seien. Dazu komme, dass ihnen die Routine fehle und vor allem, dass viele Ärzte nur ungern in der Nacht und am Wochenende ausrückten, um eine fürsorgerische Unterbringung zu beurteilen.

Neue Regelung soll nicht teurer sein

Die Firma Mobile Ärzte AG mit Hauptsitz im Kanton Baselland soll für das gesamte Aargauer Kantonsgebiet zuständig sein. Das Fricktal wird vom Baselland aus abgedeckt, der Grossteil des Kantons von der Niederlassung in Birr aus und der südliche Kantonsteil von Küssnacht im Kanton Schwyz aus.

Kantonsarzt Martin Roth geht davon aus, dass die Firma in drei Vierteln aller Fälle die Abklärungen zur fürsorgerischen Unterbringung durchführen wird. Mehrkosten soll dies nicht verursachen. Die Abrechnung erfolge wie bisher nach Tarmed, dem Tarif, mit dem ärztliche Leistung abgegolten werden.

Der Entscheid über die nötige Gesetzesänderung liegt beim Grossen Rat. Laut dem Kantonsarzt gibt es keine «andere praktikable Lösung, welche zur Verfügung steht.» Das Parlament muss der neuen Regelung also fast zustimmen, damit es ab 2017 eine Lösung gibt.

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